<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Fellbeisser Tierrechtsautoren &#187; Dr. Edmund Haferbeck</title>
	<atom:link href="http://www.fellbeisser.net/authors/category/autoren/dr-edmund-haferbeck/feed" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://www.fellbeisser.net/authors</link>
	<description>Autorenbeiträge zu Tierrechte und Tierschutz</description>
	<lastBuildDate>Tue, 31 Jan 2012 17:46:23 +0000</lastBuildDate>
	<language>en</language>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
	<generator>http://wordpress.org/?v=3.3.1</generator>
		<item>
		<title>Verschleierung von Pelzbezeichnungen</title>
		<link>http://www.fellbeisser.net/authors/verschleierung-von-pelzbezeichnungen</link>
		<comments>http://www.fellbeisser.net/authors/verschleierung-von-pelzbezeichnungen#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 06 Nov 2007 16:41:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>haferbeck</dc:creator>
				<category><![CDATA[Autoren]]></category>
		<category><![CDATA[Dr. Edmund Haferbeck]]></category>
		<category><![CDATA[PETA]]></category>
		<category><![CDATA[Tierrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Tierrechtsbewegung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.fellbeisser.net/news/?p=929</guid>
		<description><![CDATA[<p><a href="http://www.flickr.com/photos/27100405@N06/2557239088"><img src="http://farm4.static.flickr.com/3075/2557239088_2104532055_m.jpg" border="0" alt="Dog fur... IT COULD BE YOUR DOG!!! Please look and fight against it!" hspace="8" align="left" /></a></p>
<p>Nachdem die Pelzindustrie mit der vollen und „deckungslosen“ Pr&#228;sentation ihrer Echtpelz-Produkte Schiffbruch erlitt und tausende von Betrieben aufgrund des Drucks der weltweiten Tierrechtsbewegung aufgeben mussten, verfolgt sie seit Jahren – leider nicht erfolglos, ohne allerdings an ihre Hochzeiten bislang ankn&#252;pfen &#8230;</p><p>Eigene Homepage? Bitte setzen Sie einen Backlink auf: <a href="http://www.fellbeisser.net/news">Fellbeisser Tierschutznachrichten</a></p>
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.flickr.com/photos/27100405@N06/2557239088"><img src="http://farm4.static.flickr.com/3075/2557239088_2104532055_m.jpg" border="0" alt="Dog fur... IT COULD BE YOUR DOG!!! Please look and fight against it!" hspace="8" align="left" /></a><strong>G&#196;NGIGE FELL-/PELZ-BEZEICHUNGEN</p>
<p>ZUR VERSCHLEIERUNG VON HUNDE- UND KATZENFELLEN VORWIEGEND AUS CHINA</strong></p>
<p>Nachdem die Pelzindustrie mit der vollen und „deckungslosen“ Pr&#228;sentation ihrer Echtpelz-Produkte Schiffbruch erlitt und tausende von Betrieben aufgrund des Drucks der weltweiten Tierrechtsbewegung aufgeben mussten, verfolgt sie seit Jahren – leider nicht erfolglos, ohne allerdings an ihre Hochzeiten bislang ankn&#252;pfen zu k&#246;nnen – eine Verschleierungsstrategie.<span id="more-118"></span></p>
<p>Die Pelzindustrie hat sich dabei erfolgreich mit der Textilindustrie verb&#252;ndet, um ihre blutigen Produkte im Fahrwasser der „normalen“ Textilbekleidung, die bis auf Kinderarbeit und &#252;berm&#228;&#223;igen Pestizideinsatz in den Baumwollfeldern mit den daraus resultierenden gesundheitlichen Folgen f&#252;r die Arbeiter ansonsten moralisch nicht negativ in Erscheinung tritt, zu verkaufen. Hier wird dann von „Trimm-Coats“ oder Verbr&#228;mungen gesprochen, also von Echt-Pelzbesatz an Kragen oder Handgelenken oder im Saumbereich.</p>
<p>Neben Deko-Utensilien aus Katzenfellen erobern Breschnew-M&#252;tzchen aus Persianer, Nerz-Pelerinen bei Marni oder Waschb&#228;r-Boleros bei Jacobs sogar j&#252;ngere K&#228;uferschichten und die M&#228;nnerwelt.</p>
<p>Vorsicht ist geboten bei den verschleiernden Fachbegriffen, die die Pelzindustrie f&#252;r einige Pelztierarten kreiert haben, um K&#228;uferschichten nicht abzuschrecken. Sie sind (wieder?) in Vergessenheit geraten und sollten nochmals aufgelistet werden:</p>
<p>- Gae-Wolf f&#252;r (Haus-) Hund aus Asien</p>
<p>- Feh f&#252;r Eichh&#246;rnchen</p>
<p>- Kojah f&#252;r l&#228;ngerhaarige Nerzfelle</p>
<p>- SAMI, sp&#228;ter Sa Belle f&#252;r Nerzfelle, die wie Zobelfelle aussehen</p>
<p>- Kidus f&#252;r Kreuzungen aus Zobel und Baummarder</p>
<p>- Genotte f&#252;r schwarze Hauskatzen</p>
<p>- Genette f&#252;r Ginsterkatze</p>
<p>- Sealkanin f&#252;r Hauskaninchen, Imitat auf Seehund/Robbe</p>
<p>- Nutriette f&#252;r Hauskaninchen, Imitat auf Zobel, Fuchs oder Nerz</p>
<p>- Ljaguschka f&#252;r Taschenfeh</p>
<p>uvm.</p>
<p>Manchen Pelzdesignern sind diese Namen zu kompliziert oder „wenig g&#228;ngig“, sie bezeichnen dann das Echt-Pelz-Werk einfach nach den Markennamen SAGA, FUR, BLACKLAMA, EMBA, SWAKARA u.a.</p>
<p>Aktuell zu diesen Verschleierungsbezeichnungen sind aktuell zur Undercover-Dokumentation durch PETA-Deutschland e.V. und dem Dokumentarautor M. Karremann folgende Bezeichnungen von Katzen- und Hundefelle aus China auf dem Pelzmarkt gebr&#228;uchlich:</p>
<p>- Bengalkatze = Schmuckkatze = Zwergtigerkatze = Leopardenkatze = Chinakatze = Chinesische Wildkatze. Sie ist gesch&#252;tzt.</p>
<p>- Gobikatze = Graukatze.</p>
<p>- Manul = Steppenkatze = Manulkatze = Pallaskatze</p>
<p>- Leopardkatzenplatten = Yunkwei-Leopard-katzenplatten = Lipi-Skin-Plates</p>
<p>- Zyperkatzen-Platten = R&#228;derkatzen-Platten = Tigerkatzen-Platten = Graukatzen-Platten = Blaue-Katzen-Platten = Scheckenkatzen-Platten</p>
<p>- Schwarze Hauskatze = Genotte = Maopee</p>
<p>- Nordluchs = W&#252;stenluchs = Caracal</p>
<p>- Kleine Zibetkatze = Serval = Servalkatze</p>
<p>- Ginsterkatze = Genette</p>
<p>- Haushund = Gaewolf = Sobaki = Asiatischer Schakal = Asian Wolf = Loup d’Asie = dogmats = dogrugs = dogrobes = dogskin plates gou pee = Gubi</p>
<p>Man sollte es wissen, eine derart verwerfliche Branche muss eben verschleiern, vernebeln – l&#252;gen.</p>
<p>V.i.S.d.P.: Dr. Edmund Haferbeck</p>
<p>11.10.2005</p>
<p>&#8212;&#8212;&#8212;-</p>
<p>Dr. Haferbeck (05.11.2007; 18:11 Uhr)</p>
<p><a class="autohyperlink" href="mailto:Haferbeck@aol.com" title="mailto:Haferbeck@aol.com">Haferbeck@aol.com</a></p>
<p>Eigene Homepage? Bitte setzen Sie einen Backlink auf: <a href="http://www.fellbeisser.net/news">Fellbeisser Tierschutznachrichten</a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.fellbeisser.net/authors/verschleierung-von-pelzbezeichnungen/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Tierrechte und Globalisierung</title>
		<link>http://www.fellbeisser.net/authors/tierrechte-und-globalisierung</link>
		<comments>http://www.fellbeisser.net/authors/tierrechte-und-globalisierung#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 05 Nov 2007 16:47:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>haferbeck</dc:creator>
				<category><![CDATA[Autoren]]></category>
		<category><![CDATA[Dr. Edmund Haferbeck]]></category>
		<category><![CDATA[PETA]]></category>
		<category><![CDATA[Tierrecht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.fellbeisser.net/news/?p=931</guid>
		<description><![CDATA[<p>Jahrzehnte langer Kampf f&#252;r Tierschutz und Tierrechte, zehntausende Artikel, Hunderte von Fernseh- und auch Kinobeitr&#228;gen, Hunderte Buchpublikationen, Petitionen, Anh&#246;rungen, Gutachten, zigtausende Gespr&#228;che mit Politikern, Wissenschaftlern, die PETA-Holocaust-Kampagne mit ihrer h&#246;chstrichterlichen Absegnung der Zul&#228;ssigkeit und Notwendigkeit – und wo bleibt die &#8230;</p><p>Eigene Homepage? Bitte setzen Sie einen Backlink auf: <a href="http://www.fellbeisser.net/news">Fellbeisser Tierschutznachrichten</a></p>
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Jahrzehnte langer Kampf f&#252;r Tierschutz und Tierrechte, zehntausende Artikel, Hunderte von Fernseh- und auch Kinobeitr&#228;gen, Hunderte Buchpublikationen, Petitionen, Anh&#246;rungen, Gutachten, zigtausende Gespr&#228;che mit Politikern, Wissenschaftlern, die PETA-Holocaust-Kampagne mit ihrer h&#246;chstrichterlichen Absegnung der Zul&#228;ssigkeit und Notwendigkeit – und wo bleibt die Wirkung?<span id="more-117"></span></p>
<p>In der aktuellen Klimadiskussion greift die Problematik ‚Tierrechte’ kaum Raum, es bedarf ungeheurer Anstrengungen, um &#252;berhaupt den Hauptverursacher der Klimakatastrophe, n&#228;mlich die konstante Verleugnung der Tierrechte mit der Folge der weltweiten Fleischproduktion in die ver&#246;ffentlichte Meinung zu bekommen. Andere, auch rein anthropozentrisch verursachte Klimakiller wie der weitweite motorisierte Individualverkehr oder auch die Kraftwerks-Problematik, mit und ohne Kernkraftwerke, bestimmen die Diskussionen.</p>
<p>Da wundert es auch nicht, dass in einer ansonsten durchaus zutreffenden Analyse der Weltern&#228;hrungssituation und der Vertr&#228;glichkeit f&#252;r den Globus der Biochemie-Professor Klaus Hahlbrock sichtweisenverkehrt zum asiatischen Raum schlussfolgert: „Fleisch und Fisch haben noch aus einem anderen Grund eine besondere Bedeutung: Der rapide wachsende Konsum hat durch den gro&#223;en Futter- und Wasserbedarf gravierende Auswirkungen auf die langfristige Sicherung der menschlichen Ern&#228;hrung.“ Mensch und Tier in einer vermeintlichen Konkurrenzsituation um die vegetabilen Nahrungsressourcen des Planeten, wobei die „Veredelung“ in einem Verh&#228;ltnis von 1:10 verschwenderisch stattfindet: Das Vieh der Reichen frisst die Nahrung der Armen. Tierrechte?</p>
<p>Immerhin kommt der Professor dann doch zu einer zwar auch speziesistisch unterlegten, jedoch richtigen Schlussfolgerung, die Tierrechtler seit Jahrzehnten gebetsk&#252;hlenartig sozusagen widerkauen: „Wie bei der pflanzlichen Nahrungsproduktion, kann auch bei der Fleisch- und Fischproduktion die L&#246;sung nur darin bestehen, der &#246;kologischen Nachhaltigkeit den Vorrang vor Genuss- und Statusfragen zu geben. Das muss erst recht dann gelten, wenn die &#246;kologische Realit&#228;t nichts anderes zul&#228;sst, als ein ausreichende menschliche Ern&#228;hrung durch Einschr&#228;nkungen in der Fleisch-, Milch- und Fleischproduktion zugunsten pflanzlicher Nahrungsmittel sicherzustellen.“</p>
<p>Na, immerhin. W&#252;rde die Gesellschaft endlich den Tierrechten zum Durchbruch verhelfen, w&#252;rden alle gewinnen und &#252;berleben, ohne speziesistisch sein zu wollen, die Zusammenh&#228;nge sind nun mal Fakt: Keine Nutzung von Tieren mehr f&#252;r den Menschen, Anerkennung der Tiere als eigenst&#228;ndige, mit Rechten ausgestatteten Mitgesch&#246;pfen, unter denen der homo sapiens einer von vielen ist, der Globus k&#246;nnte locker die derzeitigen 6 Milliarden Menschen ern&#228;hren, mit sauberem Trinkwasser versorgen, es g&#228;be kaum Bodenerosion, keine Vergiftungen und das Klima k&#246;nnte sich stabilisieren. Die Regenw&#228;lder k&#246;nnten unber&#252;hrt bleiben, die Ausbeutung auch der Menschen in den Schlachth&#228;usern h&#228;tte ein Ende, die in der Fleisch- und Tierhandelsmafia grassierende Wirtschaftskriminalit&#228;t als Aush&#246;hlung unseres Gemeinwohls w&#252;rde beendet werden, und es w&#252;rde nicht nur Rechtsfrieden, sondern auch Frieden in die Gesellschaften einkehren.</p>
<p>Utopie? Zugegeben, es geht alles zu langsam, erst 2002 hat Deutschland den Schutz der Tiere zum Verfassungsrang erhoben ohne wesentliche Auswirkungen bislang in der Praxis, in Neuseeland und k&#252;nftig wohl auch in &#214;sterreich genie&#223;en die gro&#223;en Menschenaffen die gleichen Rechte wie die Menschen. Aber sicher und auch von noch so honorigen Wissenschaftlern, die selbst nicht gerne auf ihr Filet, Salami- oder Fischbr&#246;tchen verzichten wollen, nicht mehr l&#228;nger zu leugnen: Die Tierrechte allein sind in der Lage, diesen Globus mit allem Leben darauf zu retten, weder Reduzierungen bei den Emissionen von Kraftfahrzeugen, Flugzeugen oder Gro&#223;kraftwerken oder landschaftsschonende Bauweisen oder &#228;hnliches sind hierzu in der Lage, obwohl das alles auch sein muss. Der Durchbruch aber liegt allein bei den Tierrechten, es ist zu hoffen, dass dies wenigstens die nachfolgenden Generationen noch erleben d&#252;rfen.</p>
<p>Dr. Edmund Haferbeck, B&#220;NDNISGR&#220;NER Stadtvertreter</p>
<p>&#8212;&#8212;&#8212;-</p>
<p>Dr. Haferbeck (05.11.2007; 18:11 Uhr)</p>
<p><a class="autohyperlink" href="mailto:Haferbeck@aol.com" title="mailto:Haferbeck@aol.com">Haferbeck@aol.com</a></p>
<p>Eigene Homepage? Bitte setzen Sie einen Backlink auf: <a href="http://www.fellbeisser.net/news">Fellbeisser Tierschutznachrichten</a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.fellbeisser.net/authors/tierrechte-und-globalisierung/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>PETAs Holocaust-Kampagne – juristisch best&#228;tigt</title>
		<link>http://www.fellbeisser.net/authors/petas-holocaust-kampagne-juristisch-bestaetigt</link>
		<comments>http://www.fellbeisser.net/authors/petas-holocaust-kampagne-juristisch-bestaetigt#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 05 Nov 2007 16:43:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>haferbeck</dc:creator>
				<category><![CDATA[Autoren]]></category>
		<category><![CDATA[Dr. Edmund Haferbeck]]></category>
		<category><![CDATA[PETA]]></category>
		<category><![CDATA[Tierrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Tierversuch]]></category>
		<category><![CDATA[Tierversuchslabor]]></category>
		<category><![CDATA[Video]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.fellbeisser.net/news/?p=930</guid>
		<description><![CDATA[<p><a href="http://www.flickr.com/photos/39735679@N00/441530476"><img src="http://farm1.static.flickr.com/203/441530476_33c61d5c89_m.jpg" border="0" alt="Public Domain: Buchenwald Concentration Camp, WWII (NARA)" hspace="8" align="left" /></a>„F&#252;r die Tiere ist jeden Tag Treblinka“ hei&#223;t das Buch des amerikanischen Autors Charles Patterson, welches im renommierten Verlag 2001 kurz nach dem Start von PETAs Holocaust-Kampagne 2004 erschienen ist.</p>
<p>Das Buch Pattersons, der aus Protest gegen eben den Holocaust &#8230;</p><p>Eigene Homepage? Bitte setzen Sie einen Backlink auf: <a href="http://www.fellbeisser.net/news">Fellbeisser Tierschutznachrichten</a></p>
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.flickr.com/photos/39735679@N00/441530476"><img src="http://farm1.static.flickr.com/203/441530476_33c61d5c89_m.jpg" border="0" alt="Public Domain: Buchenwald Concentration Camp, WWII (NARA)" hspace="8" align="left" /></a>„F&#252;r die Tiere ist jeden Tag Treblinka“ hei&#223;t das Buch des amerikanischen Autors Charles Patterson, welches im renommierten Verlag 2001 kurz nach dem Start von PETAs Holocaust-Kampagne 2004 erschienen ist.</p>
<p>Das Buch Pattersons, der aus Protest gegen eben den Holocaust der Tiere im Tierversuchslabor seinen Dr.-Titel zur&#252;ckgegeben hat, tr&#228;gt den Untertitel: „&#220;ber die Urspr&#252;nge des industrialisierten T&#246;tens“ und enth&#252;llt die Urspr&#252;nge der Massentransport- und T&#246;tungsmaschinerie von Tieren, die die Nazis f&#252;r die Deportation („in Viehwaggons“) und Ermordung der j&#252;dischen Mitb&#252;rgerInnen, im &#220;brigen unter den Augen der deutschen Bev&#246;lkerung, &#252;bernommen hatten.<span id="more-116"></span> Diese Kausalit&#228;t ist Fakt; Patterson listet bemerkenswerte Zitate von j&#252;dischen &#220;berlebenden des Holocausts bzw. von Angeh&#246;rigen der Nazi-Opfer auf, die keinen Zweifel an der assoziierten Systematik des Grauens, des T&#246;tens, der Transporte lassen (Klappentext):</p>
<blockquote><p>„Was wir nicht wahrnehmen und begreifen wollen: Es gibt einen direkten Weg, der von den gewaltigen Gro&#223;schlachth&#246;fen Chicagos Ende des 19. Jahrhunderts zu den Vernichtungslagern der Nazis f&#252;hrt. Patterson zeigt, die Routinen des Genozids schreiben die Routinen des Massenmords an den Tieren fort. Die empathielose Rohheit, die unsere Zivilisation &#252;ber Jahrtausende im Verhalten zu Tieren einge&#252;bt hat, schl&#228;gt in Belzec, Maidanek, Hadamar, Sobibor und Treblinka auf die Zivilisation zur&#252;ck und wendet sich gegen die Genossen der eigenen Gattung. Was in der Tierzucht erprobt war, kehrte im Rassenwahn der Eugenik zur&#252;ck. In Eisenbahnwaggons, die f&#252;r den Tiertransport gebaut worden waren, wurden die Juden in den Osten deportiert. Der Stacheldraht, der urspr&#252;nglich von einem Rinderbaron im Wilden Westen erfunden worden war, um seine Weiden einzuz&#228;unen, ist ein halbes Jahrhundert sp&#228;ter zum Symbol der Konzentrationslager geworden. Die Baracken vom Typ &gt;OKH 260/9&lt;, in die die H&#228;ftlinge in Auschwitz gepfercht wurden, waren der Normtypus eines Pferdestalls. Bis in solche Details lie&#223;en sich die KZ-Planer von Praktiken inspirieren, die in der Tierzucht, Tierhaltung und Tiert&#246;tung bis heute &#252;blich sind. Der Holocaust hat die &#220;berlebenden und ihre Angeh&#246;rigen sensibel gemacht f&#252;r das Leid, das Menschen einander zuf&#252;gen – aber auch f&#252;r die Qualen, die tagt&#228;glich Milliarden von Tieren erfahren.“</p></blockquote>
<p>Der Titelgeber des Buches, der j&#252;dische Mitb&#252;rger und Nobelpreistr&#228;ger Isaac Bashevis Singer schreibt in seinem Vorwort zu dem Buch:</p>
<blockquote><p>„Sie haben sich eingeredet, der Mensch, der schlimmste &#220;belt&#228;ter unter allen Lebewesen, sei die Krone der Sch&#246;pfung. Alle anderen Kreaturen seien nur erschaffen worden, um ihm Nahrung und Pelze zu liefern, um gequ&#228;lt und ausgerottet zu werden. Ihnen gegen&#252;ber sind alle Menschen Nazis; f&#252;r die Tiere ist jeden Tag Treblinka.“</p></blockquote>
<p>Bundesdeutsche Gericht haben schon vor fast 30 Jahren ausdr&#252;cklich die „KZ-Haltung“ der Legehennen als einen mit der Meinungsfreiheit konform gehenden Vergleich ausdr&#252;cklich f&#252;r zul&#228;ssig erkl&#228;rt, und auf die &#220;bertragung des Begriffs „Schweine-KZ“ reagierte der Oberste Gerichtshof &#214;sterreichs mit Urteil v. 27.5.1998 zutreffend wie folgt und gab damit Wiener Tierrechtlern Recht:</p>
<blockquote><p>„Dem verfassungsrechtlich gew&#228;hrleisteten Grundrecht auf freie Meinungs&#228;u&#223;erung (Art. 10 MRK; Art. 13 StGG) kommt in einer demokratischen Gesellschaftsordnung ein hoher Stellenwert zu. Es ist jedermann einger&#228;umt. Es ist daher auch die Meinung von Au&#223;enseitern, Querdenkern oder sogar Dilettanten zu respektieren. Solange bei wertenden &#196;u&#223;erungen die Grenzen zul&#228;ssiger Kritik nicht &#252;berschritten werden, kann auch massive, in die Ehre eines anderen eingreifende Kritik, die sich an konkreten Fakten orientiert, zul&#228;ssig sein (EGMR in MR 1986, 4, 11; 6 Ob 2300/96 mwN). (&#8230;) dass eine Massentierhaltung f&#252;r die betroffenen Tiere &#228;u&#223;erst unangenehme Lebensbedingungen schafft, kann nicht bezweifelt werden. Dies darf auch mit massiver Kritik als Tierqu&#228;lerei oder mit dem Vergleich „Tier-KZ“ plakativ und provokant zum Ausdruck gebracht werden.“</p></blockquote>
<p>(Az. 6 Ob93/98i)</p>
<p>Alles klar und nachvollziehbar, die Standesorganisation der Juden regte sich nicht, eben auch nicht gegen das Patterson-Buch. Doch: B&#252;cher werden geschrieben, aber immer weniger gelesen, im audio-visuellen Zeitalter sind fast ausschlie&#223;lich nur noch Videos oder ausdruckstarke Fotos in der Lage, die Bev&#246;lkerung, ganze Gesellschaften und vor allem die Politik aufzur&#252;tteln und f&#252;r einen Bewusstseinswandel oder gesetzliche Verbesserungen zu sorgen. Als PETA dann seine Holocaust-Kampagne begann, kreiert vom PETA-Kampagnen-Koordinator Prescott, der selbst j&#252;discher Abstammung ist und Angeh&#246;rige im Holocaust verloren hat, war der Aufschrei enorm: Der Zentralrat der Juden brachte seine Bataillone in Stellung und erreichte gleich eine – bis heute g&#252;ltige – Einstweilige Verf&#252;gung, mit der versucht wurde, die Kampagne in Deutschland und &#214;sterreich bereits im Keim zu ersticken. In Deutschland wurde noch draufgesattelt: Die Staatsanwaltschaft Stuttgart r&#252;ckte gleich mit zwei Staatsanw&#228;lten an, um die Pr&#228;sentation in der Stuttgarter Innenstadt zu verhindern. Die Kampagne besteht aus viel Text, aber vor allem aus 8 Bildtafeln, auf denen Menschen im Holocaust (genehmigt zum Abdruck durch das United States Holocaust Memorial Museum) den Tieren in der allt&#228;glichen grauenhaften Intensivtierhaltung gegen&#252;bergestellt sind.</p>
<p>W&#228;hrend man noch einsehen kann, dass sich der Zentralrat der Juden in Deutschland von dieser Kampagne, die die bisher konsequenteste Tierrechtskampagne weltweit gewesen ist, betroffen f&#252;hlt, fehlt jedes Verst&#228;ndnis f&#252;r diejenigen Tiersch&#252;tzer und ansonsten in ihrer Intoleranz schon anstrengenden „Hardcore-Tierrechtler“, die bis heute gegen diese v&#246;llig zutreffende, berechtigte und mit Fakten belegte und begr&#252;ndete Kampagne angingen. Dies ging sogar so weit, dass Strafanzeige gegen PETA erstattet worden ist, die zu einer erstinstanzlichen Verurteilung des 2. Vorsitzenden von PETA wegen Volksverhetzung in Form einer Geldstrafe von 6000 Euro durch das Amtsgericht Stuttgart f&#252;hrte. Seit drei Jahren schweben diese Zivil- und Strafverfahren, ma&#223;geblich auch von Tiersch&#252;tzern gegen PETA-Deutschland e.V. in Gang gesetzt. Die deutsche Justiz, mittlerweile nicht mehr so selbstbewusst wie zu Anfang gegen die PETA-Holocaust-Kampagne aufgestellt, schielt mit &#228;ngstlichem Blick auf das Bundesverfassungsgericht, wo die Verfassungsbeschwerde PETAs vorliegt. Genau eben dieses Gericht hat ganz andere – geschmacklose (?) – Vergleiche/Assoziationen f&#252;r rechtens erkl&#228;rt und entsprechend anderslautende Instanzenurteile aufgehoben: Die HIV-Kampagne Benettons oder der Babycaust-Vergleich zur Abtreibung. Doch bei Tieren ist bei der deutschen Justiz immer noch der Riegel im Kopf.</p>
<p>Die &#246;sterreichische Justiz ist da viel weiter. Auch dort wurde mit identischen Begr&#252;ndungen die PETA-Holocaust-Kampagne von den Instanzen-Gerichten verboten, doch dieses Verbot ist mittlerweile aufgehoben. Mit v&#246;llig zutreffenden und die Behauptungen vom Zentralrat der Juden und von Tiersch&#252;tzern L&#252;gen strafenden Begr&#252;ndungen, n&#228;mlich dass diese Kampagne auch nicht ansatzweise volksverhetzende Elemente h&#228;tte oder antisemitisch sei:</p>
<blockquote><p>„Die schockierende Wirkung der Fotomontagen ist zum Gro&#223;teil vom Thema vorgegeben (durch Menschen brutal verursachtes Leiden anderer). Die Heranziehung eines drastischen Vergleichs dient einem grunds&#228;tzlich erlaubten Zweck, n&#228;mlich in einer von Werbung reiz&#252;berfluteten Gesellschaft Aufmerksamkeit f&#252;r ein Anliegen zu erzielen. Das Tierschutzanliegen selbst ist – wie ausgef&#252;hrt – gewichtig, gesellschaftspolitisch umstritten und aktuell (vgl. die Tierschutzgesetzgebung aus der j&#252;ngsten Vergangenheit). Aus den dargelegten Gr&#252;nden ist eine exzessive Meinungs&#228;u&#223;erung zu verneinen.“</p></blockquote>
<p>Und weiter:</p>
<blockquote><p>„Die von den Kl&#228;gern relevierte Ver&#228;chtlichmachung einer Rasse oder eines Volkes wird mit der Werbekampagne nicht bewirkt: (&#8230;) Die Aussage geht nur dahin, dass Juden wie Tiere behandelt wurden. Die Gegen&#252;berstellung f&#252;hrt jedenfalls beim ma&#223;geblichen verst&#228;ndigen Durchschnittsbetrachter nicht zu der von den Kl&#228;gern gezogenen Schlussfolgerung (nazistischer Inhalt, Anm. d. Verf.).“</p></blockquote>
<p>(Az. 6 Ob 321/04f, Urteil vom 12.10.2006).</p>
<p>Mittlerweile hat auch das Handelsgericht Wien im Hauptsacheverfahren diese v&#246;llig offensichtliche Rechtsauffassung best&#228;tigt, der Rechtsstreit ist in &#214;sterreich rechtskr&#228;ftig f&#252;r PETA gewonnen.</p>
<p>In Deutschland ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts &#252;berf&#228;llig; mit unzutreffenden, teils rechtsbeugerischen und in ihrem Vorwurfsgehalt emp&#246;renden Unterstellungen von Antisemitismus, Volksverhetzung etc. hat die Justiz die zutreffendste und aussagekr&#228;ftigste Tierrechtskampagne gegen die Ausbeutung von Tieren zu verhindern versucht, mit Applaus bedacht von Tiersch&#252;tzern. Wer das Abschlachten von j&#228;hrlich 570 Millionen Tieren in Deutschland und von ca. 45 Milliarden weltweit allein f&#252;r den Fleischgenuss nicht mit dem Holocaust assoziiert, von den anderen Tierausbeutungsvorg&#228;ngen einmal ganz abgesehen, und dies nicht in den nachgewiesenen historischen Faktenzusammenhang stellt, muss sich den Vorwurf eines fehlenden Unrechtsbewusstseins gefallen lassen. Hinzu kommt die Klimakatastrophe mit Hekatomben von Opfern bei Mensch und Tier, zu der als Hauptursache die Tierproduktion f&#252;hrt, wie mittlerweile wissenschaftlich nachgewiesen ist. W&#228;hrend &#252;ber den Holocaust gegenw&#228;rtig Karikaturen, Comics oder Satiren wie „Heil Hitler“ entstehen und die latent braune Gesinnung in den K&#246;pfen f&#252;hrender Repr&#228;sentanten des Staates zu finden sind, will man die grausame Wahrheit der Undercover-Spezialisten von PETA nicht „auf dem Teller“ serviert bekommen, ein Trugschluss und Heuchelei pur – die Kampagne ist rechtm&#228;&#223;ig, zul&#228;ssig, begr&#252;ndet, wahr und war l&#228;ngst &#252;berf&#228;llig.</p>
<p>Dr. Edmund Haferbeck, Stadtvertreter von B&#220;NDNIS 90/DIE GR&#220;NEN im Schweriner Stadtparlament</p>
<p>&#8212;&#8212;&#8212;-</p>
<p>Dr. Haferbeck (05.11.2007; 18:11 Uhr)</p>
<p><a class="autohyperlink" href="mailto:Haferbeck@aol.com" title="mailto:Haferbeck@aol.com">Haferbeck@aol.com</a></p>
<p>Eigene Homepage? Bitte setzen Sie einen Backlink auf: <a href="http://www.fellbeisser.net/news">Fellbeisser Tierschutznachrichten</a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.fellbeisser.net/authors/petas-holocaust-kampagne-juristisch-bestaetigt/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Dr. Edmund Haferbeck: Fleisch verst&#246;&#223;t gegen Grundgesetze</title>
		<link>http://www.fellbeisser.net/authors/dr-edmund-haferbeck-fleisch-verstoesst-gegen-grundgesetze</link>
		<comments>http://www.fellbeisser.net/authors/dr-edmund-haferbeck-fleisch-verstoesst-gegen-grundgesetze#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 27 Sep 1993 15:43:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>haferbeck</dc:creator>
				<category><![CDATA[Autoren]]></category>
		<category><![CDATA[Dr. Edmund Haferbeck]]></category>
		<category><![CDATA[Schächten]]></category>
		<category><![CDATA[Tierbefreiung]]></category>
		<category><![CDATA[Tierrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Tierrechtsbewegung]]></category>
		<category><![CDATA[Tierversuch]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.fellbeisser.net/news/?p=8848</guid>
		<description><![CDATA[<p>Laut Bundesverwaltungsgericht ist ein Verzicht auf Fleisch aus Gr&#252;nden des Tierschutzes zumutbar.</p>
<p>Fleisch ist Mord. Ein griffiger Slogan der Tierrechtsbewegung.</p>
<p>F&#252;r die Tierbefreiung aktuell hat Edmund Haferbeck den Fleischkonsum unter juristischen Gesichtspunkten unter die Lupe genommen.</p>
<blockquote><p>»Zwar mag Fleisch heute </p>&#8230;</blockquote><p>Eigene Homepage? Bitte setzen Sie einen Backlink auf: <a href="http://www.fellbeisser.net/news">Fellbeisser Tierschutznachrichten</a></p>
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Laut Bundesverwaltungsgericht ist ein Verzicht auf Fleisch aus Gr&#252;nden des Tierschutzes zumutbar.</p>
<p>Fleisch ist Mord. Ein griffiger Slogan der Tierrechtsbewegung.</p>
<p>F&#252;r die Tierbefreiung aktuell hat Edmund Haferbeck den Fleischkonsum unter juristischen Gesichtspunkten unter die Lupe genommen.</p>
<blockquote><p>»Zwar mag Fleisch heute ein in unserer Gesellschaft allgemein &#252;bliches Nahrungsmittel sein. Der Verzicht auf dieses Nahrungsmittel stellt jedoch keine unzumutbare Beschr&#228;nkung der pers&#246;nlichen Entfaltungsm&#246;glichkeiten dar. Diese an <strong>Art. 2 Abs.1 GG</strong> zu messende Erschwernis in der Gestaltung des Speiseplans ist aus Gr&#252;nden des Tierschutzes zumutbar.«</p>
<p>(Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15.6.1995, Az. 3 C 31.93)</p></blockquote>
<blockquote><p>»Auch ohne den vom Bundesverfassungsgericht vertretenen weiten Begriff der Religionsaus&#252;bung einzuengen und nur die h&#228;usliche oder &#246;ffentliche Kommunikation der Glaubensinhalte hierunter zu verstehen &#8211; wozu das Sch&#228;chten nicht geh&#246;ren w&#252;rde &#8211; (&#8230;) stellt somit <strong>§ 4 a Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 2 TierSchG</strong> im Hinblick auf Gl&#228;ubige, die den Verzehr von Fleisch nicht gesch&#228;chteter Tiere aus religi&#246;sen Gr&#252;nden f&#252;r verboten halten, keinen Eingriff in deren Grundrecht auf ungest&#246;rte Religionsaus&#252;bung dar. F&#252;r diesen Personenkreis ist das Sch&#228;chten von Tieren nicht Teil der Religionsaus&#252;bung, sondern lediglich Bedingung f&#252;r die Gewinnung eines nach ihren religi&#246;sen Begriffen einwandfreien &#8211; aber verzichtbaren &#8211; Nahrungsmittels (&#8230;). <strong>§ 4 a Abs. 2 Nr. 2 TSchG</strong> betrifft in der hier einschl&#228;gigen zweiten Alternative daher nicht den Bereich der Religionsaus&#252;bung, sondern lediglich den der Nahrungsaufnahme, und f&#252;hrt auch insoweit nicht mittelbar zu einem Zwang f&#252;r den einzelnen Gl&#228;ubigen, die religi&#246;sen Vorschriften zu mi&#223;achten, da zum einen der Import von Fleisch gesch&#228;chteter Tiere m&#246;glich ist und zum anderen Fleisch kein notwendiger Bestandteil der menschlichen Ern&#228;hrung ist.</p>
<p>Vielmehr kann der Bedarf an Eiwei&#223; auch durch pflanzliche Nahrung oder den Verzehr von Fisch gedeckt werden.«</p>
<p>(Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgericht vom 14.9.1992, Az. OVG Bf III 42/90)</p></blockquote>
<p>Diese rechtskr&#228;ftigen Urteilspassagen fu&#223;en auf einer Klage einer Kantinenbetreiberin, die eine Ausnahmegenehmigung zum bet&#228;ubungslosen Schlachten f&#252;r Moslems gem. TSchG von Hamburger Beh&#246;rden begehrte, die ihr &#8211; zu Recht &#8211; verweigert wurde.</p>
<p>Ungew&#246;hnlich deutlich und sehr ausf&#252;hrlich fielen die h&#246;chstrichterlichen Urteile des OVG Hamburg und des BVerwG hierzu aus. Diese Urteile und die anstehende Novellierung des Tierschutzgesetzes waren Anla&#223; einer offiziellen Gespr&#228;chs- und Beratungsrunde mehrerer engagierter und aktiver Vertreter der Tierrechte und des Tierschutzes im Bundesministerium f&#252;r Ern&#228;hrung, Landwirtschaft und Forsten am 15.11.1996.</p>
<p>Diese Besprechung sowie die zu dieser Thematik erfolgten Statements, Artikeln und Abhandlungen, die teils von au&#223;erordentlicher fachlicher und juristischer Qualit&#228;t allerdings ausschlie&#223;lich von seiten des Tierschutzes sind ( hier u.a. Abhandlungen Dr. Hartingers, Herrn Dittmanns, Herrn Ulichs, Eheleute Gerlach u. des Arbeitskreises f&#252;r Umweltschutz und Tierschutz, Herrn Wolf u. Frau Rodewald), konzentrieren sich in erster Linie auf <strong>§ 4a TSchG i.V.m. Artikel 3 u. 4 GG (Gleichheit vor dem Gesetz u. Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit)</strong>.</p>
<p>Hinweise erfolgen dann noch auf <strong>Artikel 1 u. 2 des Grundgesetzes (Menschenw&#252;rde, Grundrechtsbindung der stattlichen Gewalt und Handlungsfreiheit, Freiheit der Person)</strong>. Auch haftet der Debatte eine Art Selbstverst&#228;ndlichkeit des Verzehrs von Tieren an, da &#8211; zu recht &#8211; Ausnahmegenehmigungen zum bet&#228;ubungslosen Schlachten grund-, rechts- und verfassungswidrig sind (die hierzu noch anh&#228;ngige Verfassungsbeschwerde gegen die Urteile des OVG Hamburg und des BVerwG Berlin wird nach meiner Auffassung die Ausf&#252;hrungen der Gerichte best&#228;tigen), und zwar auch f&#252;r B&#252;rgerInnen j&#252;dischen Glaubens.</p>
<p>Das Schlachten an sich, wenn es mit Bet&#228;ubung geschehe, und der Verzehr dieser Tierprodukte scheint man den B&#252;rgerInnen mosaischen und muslimischen Glaubens so selbstverst&#228;ndlich zuzubilligen wie den Christen und dem &#8220;Normalb&#252;rger&#8221; und der &#8220;Normalb&#252;rgerin&#8221;. Diesem &#8220;Lustanspruch&#8221; auf tierische Produkte, die durch Schlachtung und damit T&#246;tung von Tieren (»<em>Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen f&#252;r das Tier als Mitgesch&#246;pf dessen Leben und Wohlbefinden zu sch&#252;tzen. Niemand darf einem Tier ohne vern&#252;nftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Sch&#228;den zuf&#252;gen.</em>« <strong>§ 1 TSchG v. 17.2.1993</strong>) einhergehen, hat die durch diese beiden Urteile repr&#228;sentierte h&#246;chstrichterliche Rechtsprechung eine klare Absage erteilt, ein Tatbestand, der bislang in seiner grunds&#228;tzlichen Bedeutung f&#252;r die gesellschaftliche &#8220;&#220;bereinkunft&#8221; des Verzehrs von &#8220;Normal&#8221;kost, zu der Fleisch und tierische Produkte insgesamt geh&#246;ren, nicht erkannt worden ist und der in der Gespr&#228;chsrunde im Ministerium am 15.11.1996 durch Dr. Haferbeck verdeutlicht wurde.</p>
<p>Das Verfahren, welches durch die beiden Urteile umrahmt ist, entlarvt die Heuchelei besonders prinzipientreuer Bev&#246;lkerungsschichten bestimmten Glaubens und h&#228;lt diese Heuchelei als Spiegelbild der Gesamtgesellschaft in Ableitung des Verhaltens dieser Glaubensgemeinschaften vor:</p>
<blockquote><p>»Das Berufungsgericht hat nicht nur festgestellt, da&#223; der Koran, auf den die Kl&#228;gerin sich beruft, seinem Wortlaut nach kein generelles Bet&#228;ubungsverbot enth&#228;lt. Es hat dar&#252;ber hinaus zahlreiche sachverst&#228;ndige &#196;u&#223;erungen islamischer und speziell auch sunnitischer Stellen herangezogen, die s&#228;mtlich in der Verneinung eines zwingenden Bet&#228;ubungsverbots &#252;bereinstimmen. Schlie&#223;lich hat es ber&#252;cksichtigt, da&#223; selbst das eigene Vorbringen der Kl&#228;gerin und ihr tats&#228;chliches Verhalten im Widerspruch zu dem behaupteten zwingenden Verbot stehen. Ihre Einlassung, da&#223; den Moslems in der Diaspora der Genu&#223; von Fleisch nicht gesch&#228;chteter Tiere erlaubt sei, widerspricht der Annahme eines absoluten Bet&#228;ubungsverbotes.«</p>
<p>(BVerwG, wie oben)</p></blockquote>
<p>Weder geht es Teilen &#8220;religionsfester&#8221; Bev&#246;lkerungsschichten um den Anspruch des Verzehrs koscheren Fleisches, wobei Artikel 4 des Grundgesetzes &#252;berbem&#252;ht wird, um erhebliche Schmerzen und Leiden von Mitgesch&#246;pfen in Kauf nehmen zu d&#252;rfen, noch geht es der Gesamtgesellschaft um &#8220;geregelte Abl&#228;ufe&#8221; im Fleischerzeugungsproze&#223;. Allen geht es ausschlie&#223;lich um im Strafgesetzbuch definierte niedere Beweggr&#252;nde: die Lust und den Appetit auf Fleisch und andere tierische Produkte, egal, unter welchen Bedingungen sie erzeugt werden. H&#246;chstrichterlich ist jedoch ausgef&#252;hrt worden, da&#223; Fleisch als Nahrungsmittel (in erweiterter Auslegung dieser Urteilsbegr&#252;ndungen k&#246;nnen hier allgemein tierische Produkte insgesamt, f&#252;r die Tiere sterben m&#252;ssen, subsumiert werden, da u.a. auch Fischverzehr zur Deckung des Eiwei&#223;bedarfs durch den Begriff &#8220;oder&#8221; &#252;berfl&#252;ssig ist) nicht notwendig und sogar &#8220;entbehrlich&#8221; sei. Diese Ausf&#252;hrungen hoher bundesdeutscher Gerichte, die sich aufgrund der Klage und des Proze&#223;stoffes allein zul&#228;ssigerweise auf die Abw&#228;gungen bzgl. <strong>§ 4a TSchG, Art. 1,2,3,4 GG</strong> bezogen haben, haben Auswirkungen in noch weit andere Bereiche. Zwar ist die Rechtsprechung in der Frage des Verfassungsrangs des Tierschutzes und damit der Tiere als Mitgesch&#246;pfe nicht einheitlich, sogar gro&#223;teils ablehnend bei Abw&#228;gung beispielsweise zu <strong>Artikel 5 Abs. 3 GG (Forschungsfreiheit, Stichwort: &#8220;Tierversuche&#8221;)</strong> und das Bestreben wichtiger Gruppierungen und Pers&#246;nlichkeiten von herausragender Bedeutung, den Tierschutz in das Grundgesetz direkt aufzunehmen (hier u.a. hervorzuheben die richtungsweisenden Aktivit&#228;ten von Dr. v. Loeper), dennoch er&#246;ffnen die beiden Urteile weitergehende Schlu&#223;folgerungen, ja sogar Verpflichtungen, denn: &#8220;Der Tierschutz findet in <strong>Art. 74 Nr. 20 GG</strong> Erw&#228;hnung; er geh&#246;rt da-nach zu den Gegenst&#228;nden der konkurrierenden Gesetzgebung. Bereits hieraus sowie aus der Entstehungsgeschichte dieser Kompetenznorm l&#228;&#223;t sich der Verfassungsrang des Rechtsgutes Tierschutz herleiten. (&#8230;) Der ethisch ausgerichtete Tierschutz kann somit als ein mit Verfassungsrang ausgestattetes Schutzgut angesehen werden. (&#8230;) jedenfalls in Verbindung mit dem Grundrecht der Menschenw&#252;rde nach <strong>Art. 1 Abs. 1 GG</strong> kommt dem Tierschutz Verfassungsrang zu&#8221;. (<strong>Urteil OVG Hamburg, wie oben</strong>). Unter Einbeziehung der Urteilsausf&#252;hrungen des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen v. 25.5.1992, &#8220;&#8230;, den Tierschutz als einen Gesetz gewordenen sittlichen Standard im Sinne eines an moralischen Anschauungen der Bev&#246;lkerung ankn&#252;pfenden Sittengesetzes, das nicht mit dem Sittengesetz in <strong>Art. 2 Abs. 1 GG</strong> identisch ist, und damit als geeignet anzusehen, auch vorbehaltlose Grundrechte einzuschr&#228;nken,&#8230;&#8221;</p>
<p>(<strong>Az. 7 K 5738/91</strong>), mu&#223; geschlu&#223;folgert werden, da&#223; der Tierschutz, wenn er schon nicht gegen Art. 4 GG verst&#246;&#223;t, auch nicht gegen <strong>Artikel 11 u. 12 GG (Freiz&#252;gigkeit und Berufsfreiheit, Verbot der Zwangsarbeit)</strong> nicht nur nicht verst&#246;&#223;t, sondern diese Grundrechte eben auch einschr&#228;nken darf und mu&#223;.</p>
<p><strong>Artikel 12 GG garantiert Berufsfreiheit</strong> und korrespondiert mit <strong>Artikel 2 GG</strong> mit der Handlungsfreiheit und Freiheit der Person. Hierauf fu&#223;en die verschiedenartigsten Berufe, Branchen, Institutionen und Produktherstellungen. Diese Grundrechte werden dann eingeschr&#228;nkt, wenn &#8220;nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsm&#228;&#223;ige Ordnung oder das Sittengesetz&#8221; versto&#223;en wird. Gerade bei der Arbeitssicherung, der Gewerbe&#252;berwachung, der Gefahrenabwehr, beim Umweltschutz, um nur einige mit dem &#8220;Komplex Tierschutz&#8221; verbundene Bereiche zu nennen, sind teils enorme, auch wenn nicht ausreichende Einschr&#228;nkungen der grundgesetzlich garantierten &#8220;Freiheiten&#8221; vorgenommen worden, sogar Produktverbote sind erlassen worden in verfassungsrechtlich best&#228;tigter Form.</p>
<p>Auch strafrechtlich werden berufliche Aktivit&#228;ten hunderttausender Menschen, darunter auch Amtspersonen, in ihre Schranken verwiesen bzw. als nicht mit dem Grund- und das Sittengesetz vereinbar erkl&#228;rt. Wenn somit Produkte, die dadurch gegen die verfassungsm&#228;&#223;ige Ordnung und die Sittengesetze versto&#223;en, weil sie ausschlie&#223;lich durch erhebliche Schmerzen und Leiden und letztlich den Tod von im Verfassungsrang stehenden, bewu&#223;t lebenden und leidens und schmerzempfindlichen Mitgesch&#246;pfen gewonnen werden k&#246;nnen, von Menschen produziert werden, ist dies ein grundrechts- und verfassungswidriger Vorgang, der gerade auch gegen die h&#246;chstrichterliche Rechtsprechung verst&#246;&#223;t.</p>
<p>Noch bedeutender wird durch die Herstellung von Fleisch- und tierischen Produkten durch die gegebenen Haltungs- und T&#246;tungsmethoden die Grundrechtsverletzung gem. <strong>Art. 2 u. 11 GG</strong> dadurch, da&#223; h&#246;chstrichterlich in den o.g. Urteilen Haltungs- und T&#246;tungsmethoden die Grundrechtsverletzung gem. <strong>Art. 2 und 11 GG</strong> dadurch, da&#223; h&#246;chstrichterlich in den o.g. Urteilen festgestellt worden ist, da&#223; Fleisch nicht nur verzichtbar, sondern auch nicht notwendig zur Ern&#228;hrung von Menschen ist. Die Gerichte best&#228;tigen ausdr&#252;cklich, da&#223; wegen der Schutzvorrichtungen f&#252;r Tiere deshalb Grundgesetzverst&#246;&#223;e nicht vorliegen. Die Fleischproduktion ist nicht nur mit wissenschaftlich l&#228;ngst erwiesenen erheblichen Leiden und Schmerzen und den Tod von j&#228;hrlich Milliarden von Tieren verbunden, sie verursacht unmittelbar weitere erhebliche Nachteile, Sch&#228;digungen und Tod von Menschen, Sch&#228;digung der Volkswirtschaft, der Umwelt, Eingriffe in das Verm&#246;gen jeden B&#252;rgers und jeder B&#252;rgerin und die Gef&#228;hrdung demokratischer und grundgesetzlich garantierter Demokratierechte, die in jedem Verursachungsfall bereits gegen das Grundgesetz der Handlungs- und Berufsfreiheit versto&#223;en und die wissenschaftlich und faktisch nachgewiesen sind:</p>
<ul>
<li>Erkrankungen und Tod Tausender von Menschen durch Zivilisationskrankheiten (gepaart mit der toxischen Gesamtsituation, die sich teilweise aus den Emissionen der Massentierhaltung rekrutiert), Seuchen- und Krankheitserreger&#252;bertragungen durch die Intensivtierhaltung, j&#228;hrlicher Aufwand zur Behandlung (nicht Heilung) der Krankheiten: zweistellige Milliardensummen</li>
<li>Gro&#223;fl&#228;chige Umweltzerst&#246;rungen mit j&#228;hrlich zweistelligen Milliardenbelastungen f&#252;r die Volkswirtschaft</li>
<li>erhebliche Umweltbelastungen durch Futtermitteltransporte</li>
<li>Millionen von Hungertoten in Drittl&#228;ndern durch Verf&#252;tterung von Pflanzen an Tiere zur Fleischproduktion in den Industriel&#228;ndern</li>
<li>Gef&#228;hrdung und Abbau demokratischer, dem Wohl der Allgemeinheit verpflichteter Gesellschafts- und Staatsstrukturen durch die auch im Agrarbusiness stattfindende Gro&#223;konzernbildung mit horizontalen und, wesentlich bedrohlicher, vertikalen Wirtschaftskonzentrationen (Stichwort: Regierungen und Beh&#246;rden werden gekauft, Gesetzgebung und Genehmigungen werden mit wirtschaftlicher Macht gegen das Wohl der Allgemeinheit f&#252;r die eigenen Interessen manipuliert)</li>
<li>Zerst&#246;rung b&#228;uerlicher Strukturen, einhergehend mit immensen Arbeitsplatzverlusten</li>
<li>Verursachung von Milliarden DM- bzw. ECU Sch&#228;den durch Subventionsbetr&#252;gereien im Rahmen des Tierhandels und der hiermit einhergehenden Tiertransporte; diese und andere f&#252;r diese Tierproduktion aufzuwendenden Milliarden-Betr&#228;ge fehlen in anderen Haushaltsbereichen, soziale Bindungen brechen hierdurch auf, eine Gesellschaft wird &#8220;kalt&#8221;</li>
<li>Verschiebung des genetischen Variantenspektrums von &#8220;Nutz&#8221;tieren und zur Tierf&#252;tterung eingesetzten Pflanzen, welche zur genetischen Artverarmung f&#252;hrt</li>
</ul>
<p>Somit ist die Tierproduktion mit allen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Nebenbereichen nicht nur aus ethischer und anthropozentrischer Sicht, sondern auch hinsichtlich der aktuellen h&#246;chstrichterlichen Rechtsprechung und gem&#228;&#223; dem Grundgesetz rechtswidrig aufgrund der Schaffung eines Produktes, welches nur mit verfassungs- und grundrechtsverletzenden Methoden mit dar&#252;ber hinaus erheblichen monet&#228;ren und ideellen Sch&#228;den f&#252;r das Zusammenleben demokratisch orientierter, dem Gemeinwohl verpflichteter Gesellschaften verbunden ist.</p>
<p>Daraus folgt unmittelbar, da&#223; jegliche Gesetzlichkeiten, Richtlinien und Verordnungen, die die Produktion von Fleisch und &#8211; im erweiterten Auslegungstenor der o.g. Urteile &#8211; von tierischen Produkten unter den wissenschaftlich vollends nachgewiesenen sch&#228;digenden Folgen zum einen f&#252;r die Mitgesch&#246;pfe, zum anderen f&#252;r die Um- u. Mitwelt, rechtswidrig sind, da sie gegen die aktuelle h&#246;chstrichterliche Rechtsprechung versto&#223;en und gegen mehrere Artikel des Grundgesetzes. Versch&#228;rfend kommt in dieser Abw&#228;gung hinzu, da&#223; das Produkt neben seiner Sch&#228;dlichkeit vollends &#252;berfl&#252;ssig und entbehrlich ist. In der grundrechtlichen Abw&#228;gung begr&#252;ndet ein Lustgewinn zur Befriedigung von Appetit nach Fleisch und tierischen Produkten keine vom Tierschutzgesetz her begr&#252;ndbare Leiden, Qualen, Schmerzen und Tod, da dies als &#8220;vern&#252;nftiger Grund&#8221; nicht ausreicht. Dem widerspricht auch der m&#246;gliche Einwand nicht, da&#223; auch in anderen Bereichen Grundrechtsverletzungen systematisch und wissentlich stattfinden, so z.B. durch unterlassene Regelungen im Umweltschutz bzw. die j&#252;ngsten Aufhebungen gesetzlicher Bedingungen zur F&#246;rderung umweltsch&#228;dlicher Produkte bzw. Vorhaben (Stichwort: Immissionsschutzgesetz, Beschleunigungsgesetze). Hiergegen spricht der Grundsatz des nichtstatthaften Vergleichs im rechtswidrigen oder strafrechtlichem Bereich. Eine rechtswidrige und/oder strafbare Handlung darf nicht damit begr&#252;ndet und -schuldigt werden, weil in einem anderen Bereich ebenfalls &#228;hnlich gelagerte Rechtswidrigkeiten und/oder Straftaten begangen und m&#246;glicherweise geduldet werden. Sind die bisher erlassenen Gesetze, Richtlinien, Verordnungen und Genehmigungsbescheide zur Erm&#246;glichung der Produktion von Fleisch (die Produktion von Fellen, die Verbindungen mit dem Produktionsbereich Fleisch hat, verst&#246;&#223;t ohne Widerspruch von Vertretern der Pelzbranche zumindest in unseren klimatischen Breitengraden gegen den vern&#252;nftigen Grund) im Rahmen der Berufsfreiheit grundrechtswidrig und sofort aufzuheben, stellt sich die Strafbarkeit der bestehenden beh&#246;rdlichen Regelungen im Rahmen des gew&#246;hnlichen Strafgesetzbuches und der Amtspflicht. Nach der Rechtskraft der o.g. Urteile h&#228;tten von der Amtsseite her keine neuen Gesetzesvorst&#246;&#223;e zur Verfestigung der Tierproduktion mehr vorgenommen werden d&#252;rfen, sp&#228;testens seit der Gespr&#228;chsrunde am 15.11.96 im Bonner Landwirtschaftsministerium nicht mehr. Der m&#246;glicherweise bem&#252;hte Straftatbestand des Verbotsirrtums (<strong>§§ 16, 17 StGB</strong>) kann von Betroffenenseite nicht mehr bem&#252;ht werden. Zuk&#252;nftige Gesetzesvorlagen und beh&#246;rdliche Ma&#223;nahmen zur Verfestigung und Best&#228;tigung von Tierproduktion an sich stellen somit Straftaten, mindestens im Rahmen der Beihilfe zu den <strong>§§ 324, 324a, 326, 327, 330 StGB</strong> dar. Nachhaltig zu unterst&#252;tzen ist die Rechtsauffassung des Bundesverbandes beamteter Tier&#228;rzte, die im Hinblick auf <strong>Artikel 1 GG</strong> etwaige Genehmigungen und/oder Erm&#246;glichung beispielsweise von Tiertransporten mit den allgemein bekannten tierqu&#228;lerischen Ausw&#252;chsen f&#252;r nicht mit der Menschenw&#252;rde vereinbar h&#228;lt und somit strafbar ist:</p>
<blockquote><p>&#8220;Nach Ansicht des OVG Hamburg komme dem Tierschutz in Verbindung mit der Menschenw&#252;rde Verfassungsrang zu. Die Grundlage der Menschenw&#252;rde sei u.a. die F&#228;higkeit, nach bestimmten Wertvorstellungen zu handeln und damit bewu&#223;t verantwortlich und f&#252;rsorglich mit anderen Mitgesch&#246;pfen umzugehen. (&#8230;) In diesem Zusammenhang geht es hingegen nicht um die verfassungsrechtliche Einordnung des Tierschutzes als solchem, sondern um die Menschenw&#252;rde eines Beamten, von dem eine Tierqu&#228;lerei f&#246;rdernde und erm&#246;glichende Handlung verlangt wird. (&#8230;) Staatliches Handeln, welches in Kenntnis einer bestimmten moralischen &#220;berzeugung, den Einzelnen zwingt, gegen seine &#220;berzeugung zu handeln, begr&#252;ndet einen Versto&#223; gegen die Menschenw&#252;rde.&#8221;</p>
<p>(Amtstier&#228;rztlicher Dienst und Lebensmittelkontrolle IV/96)</p></blockquote>
<p>Ist die Sach- und Rechtslage bzgl. staatlichen Handelns f&#252;r zuk&#252;nftige (streng genommen bereits seit Rechtskraft des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 15.6.1995) Handlungen zur Erm&#246;glichung der Tierproduktion klar, so ist die die Frage zum staatlichen Handeln bzgl. der bereits bestehenden, in der Vergangenheit erlassenen Handlungsvorschriften zu stellen. Fest steht, da&#223; schon seit mindestens zwei Jahrzehnten die wissenschaftliche Basis nahezu ohne Irrtumswahrscheinlichkeit vorliegt, wonach zum einen die &#220;berfl&#252;ssigkeit und Entbehrlichkeit von Fleisch, ja geradezu die Vorteilhaftigkeit f&#252;r die menschliche Gesundheit durch Nichtverzehr von Fleisch und tierischen Produkten, zum anderen die Folgen der Sch&#228;dlichkeit der Fleischproduktion erwiesen sind. Jede Amtsperson, die nicht unverz&#252;glich dazu beitr&#228;gt, die die Tierproduktion in der vorgenommenen Art erm&#246;glichenden Gesetze, Verordnungen und/oder beh&#246;rdlichen Genehmigungen abzuschaffen bzw. aufzuheben, macht sich nicht nur grundrechtswidrigem Handeln schuldig, sondern durch Unterlassen mindestens gem. <strong>§ 335 StGB</strong> strafbar. Zudem kommt hinzu, da&#223; in diesem Bereich Gefahr im Verzuge ist, so da&#223; staatliches Handeln im Wege des Sofortvollzuges gem. Verwaltungsverfahrensgesetz notwendig sein k&#246;nnte, da tagt&#228;glich Rechtswidrigkeiten mit erheblichen Sch&#228;den im Rahmen dieser Produktion begangen werden. Ein m&#246;glicherweise beanspruchtes Gewohnheitsrecht oder eine Rechtsicherheit k&#246;nnen die betroffenen Tierproduzenten im Rahmen der <strong>Artikel 2, 11 u. 12 GG</strong> nicht f&#252;r sich reklamieren, da ihre T&#228;tigkeit grundrechtswidrig ist. Hinzu kommt, da&#223; &#8211; dies trifft auch f&#252;r die zust&#228;ndigen Beh&#246;rden zu &#8211; nach einheitlicher h&#246;chstrichterlicher Rechtsprechung Gewerbetreibende, im weiteren Sinn auch auf Landwirte &#252;bertragbar, verpflichtet sind, sich &#252;ber die grundlegenden rechtlichen Rahmenbedingungen ihrer T&#228;tigkeit bzw. ihrer Branche zu informieren und danach zu handeln.</p>
<p>Beispielhaft:</p>
<blockquote><p>&#8220;Es geh&#246;rt n&#228;mlich zu den Berufspflichten eines Gewerbetreibenden, sich &#252;ber die einschl&#228;gigen Vorschriften zu unterrichten und auf dem Laufenden zu halten.&#8221;</p>
<p>(Beschlu&#223; des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 2.6.1987, Az. 3 Ob OWi 76/87)</p></blockquote>
<p>Da&#223; im Rahmen der Auslegung der Urteile des OVG Hamburg und des BVerwG Berlin tierschutzwidrige Handlungen gegen das Grundgesetz versto&#223;en, und zwar auch gegen <strong>Art. 2 u. 12 GG</strong>, ist seit Mitte 1995 bekannt. F&#252;r &#220;bergangsma&#223;nahmen zur Vermeidung wirtschaftlicher Nachteile war gen&#252;gend Zeit. Auch der Fleischkonsument selbst sieht sich mit dem Tatbestand konfrontiert, ein f&#252;r ihn selbst, f&#252;r das Mitgesch&#246;pf und f&#252;r die Um- u. Mitwelt sch&#228;dliches Produkt allein aufgrund seines Lustgewinns nachzufragen. Die soziale Marktwirtschaft, soweit sie noch besteht, wird durch das sich gegenseitig bedingende Konstrukt von Angebot und Nachfrage ausgef&#252;llt. Somit beeinflu&#223;t (auch) seine Nachfrage die rechtswidrige und strafrechtlich relevante Fleischproduktion. Im Medienzeitalter geh&#246;rt es zum Allgemeinwissen, unter welchen Bedingungen Fleisch produziert wird mit welchen Folgen (u.a. Filmberichte Manfred Karremanns). Ein Verbotsirrtum besteht nicht. Letztlich kann das historische oder religi&#246;se Anrecht auf das Produkt Fleisch auch nicht aus den &#220;berlieferungen der Christengeschichte, welche sich Bibel nennt, abgeleitet werden. Nachweislich sind &#220;bersetzungsfehler geschehen, so da&#223; Jesus nicht dazu aufgefordert hat, zu Feiertagen Tiere zu essen (z.B. Osterlamm), sondern vielmehr pflanzliche Gerichte bevorzugt hat. Das Christen und das Judentum (um sich auf diese Religionen zu beschr&#228;nken) basiert auf N&#228;chstenliebe, die sich auch auf das Tier erstreckt:</p>
<ul>
<li>&#8220;Wer einen Ochsen schlachtet, ist eben als der einen Mann erschl&#252;ge&#8221; (Jesaja 66/3)</li>
<li>&#8220;hiermit &#252;bergebe ich euch alle Pflanzen auf der ganzen Erde, die Samen tragen, und alle B&#228;ume mit samenhaltigen Fr&#252;chten. Euch sollen sie zur Nahrung dienen.&#8221; (Genesis 1/29)</li>
<li>&#8220;sei freundlich und barmherzig zu allen Gesch&#246;pfen des H&#246;chsten, die er in dieser Welt geschaffen hat. Schlage nie ein Tier oder sei die Ursache f&#252;r Schmerzen f&#252;r irgendein Tier&#8221; (Sefer Chasidim, Buch der Frommen)</li>
</ul>
<p><strong>Zusammenfassend ist zu sagen, da&#223;</strong></p>
<ul>
<li>religi&#246;se Gruppen mit ihrer Klage gegen die Versagung tierqu&#228;lerischer Handlungen zur Fleischproduktion (Sch&#228;chten) entgegen ihrer eigentlichen Motivation Grundsatzurteile hinsichtlich der Behandlung des Mitgesch&#246;pfs Tier erwirkt haben, die die Tierrechte in das Grundgesetz eingebunden haben</li>
<li>h&#246;chstrichterlich festgestellt worden ist, da&#223; das Produkt Fleisch &#8211; erweiternd tierische Produkte allgemein, die die T&#246;tung der Tiere zur Voraussetzung haben &#8211; nicht notwendig und sogar entbehrlich ist, und da&#223; der Fleischgenu&#223; in der Gesellschaft zwar allgemein &#252;blich ist, aber auf diesen keinen grundrechtlich verb&#252;rgten Anspruch hat. Damit ist die Fragestellung der Ausnahmegenehmigung gem. <strong>§ 4a TSchG</strong> f&#252;r j&#252;dische Bev&#246;lkerungskreise obsolet, da ein grundgesetzlich garantiertes Anrecht auf Fleisch an sich in keiner Weise existiert</li>
<li>Heuchelei Antrieb des Handelns auch prinzipienfester Bev&#246;lkerungsteile beim Verzehr von Fleisch ist, sich sogar nur des Lustgewinns wegen &#252;ber f&#252;r sich selbst reklamierte strenge religi&#246;se Vorschriften hinwegsetzt</li>
<li>der Tierschutz Verfassungsrang hat</li>
<li>in Ableitung der h&#246;chstrichterlichen Urteile das grundrechtlich garantierte Recht der <strong>Handlungs- (Art. 2 GG) und Berufsfreiheit (Art. 12 GG)</strong> auch seine Grenzen in tierschutzrechtlichen Rahmenbedingungen hat und die wissenschaftlich verfestigte Beweislage der praktizierten sch&#228;dlichen Fleischproduktion neben <strong>Artikel 1 GG (Menschenw&#252;rde)</strong> gegen das Grundgesetz verst&#246;&#223;t</li>
<li>der Gesetzgeber und Beh&#246;rden verpflichtet sind, keine neuen die Fleischproduktion erm&#246;glichenden Regelungen zu treffen, ansonsten gegen die Sittengesetze versto&#223;en und gegen das Grundgesetz und sich strafbar machen</li>
<li>der Gesetzgeber und Beh&#246;rden verpflichtet sind, die bereits bestehenden Regelungen zur Erm&#246;glichung der Fleischproduktion unverz&#252;glich aufzuheben, ansonsten sie sich der Amtspflichtverletzung schuldig machen</li>
<li>der Fleischkonsument sich m&#246;glicherweise strafbar macht, wenn er weiterhin nach den h&#246;chstrichterlichen Urteilen das entbehrliche und sch&#228;dliche Produkt Fleisch nachfragt, soweit es unter tierqu&#228;lerischen, tierrechtswidrigen Umst&#228;nden gewonnen wurde und soweit das Tier nur zu diesem Zweck get&#246;tet wurde. </li>
</ul>
<p>Eigene Homepage? Bitte setzen Sie einen Backlink auf: <a href="http://www.fellbeisser.net/news">Fellbeisser Tierschutznachrichten</a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.fellbeisser.net/authors/dr-edmund-haferbeck-fleisch-verstoesst-gegen-grundgesetze/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>2</slash:comments>
		</item>
	</channel>
</rss>

