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30. Dezember, 2008 | Kategorien:Waldknoblauch

SpeziesismusWie ich so eben lesen konnte, haben Hacker die Webauftritte von “Nationalisten” mit einem Affen geschmückt, der seine Hand zum Hitlergruss erhebt und eine Nazi-Armbinde trägt.

Quelle: Heise Security

Warum verwenden die Hacker eigentlich einen Schimpansen, um sogenannte “Rechte” lächerlich zu machen? Meines Wissens nach waren es keine harmlosen Primaten die den Holocaust am jüdischen Volk begingen, sondern leibhaftige Vertreter des Homo Sapiens … Für die Nazis waren bekanntlich bestimmte Volksgruppen “Untermenschen”, für die Hacker steht offensichtlich eine in ihren Augen “niedere Spezies”, nämlich ein Primat, geistig auf einer Stufe mit Neonazis. Es ist das gleiche, typische Verhaltensmuster von Rassisten, nämlich die künstliche Herabsetzung einer bestimmten Rasse oder Spezies zum Zwecke der eigenen Aufwertung/Erhöhung: Affen sind scheinbar dumm, eignen sich zur Belustigung und sind weniger wert als der Mensch.

29. Dezember, 2008 | Kategorien:Status quo der TRB

Im Interesse realistischer Wahrnehmungen und rationaler Schlußfolgerungen poste ich in loser Folge einschlägige Meldungen. Helmut F. Kaplan

Meldung vom 19. 12. 2008:
Gregor Gysi hat Weihnachten “einen kleinen rührseligen Tick”

Berlin (dpa) - Der Fraktionschef der Linken im Bundestag, Gregor Gysi (60), ist zu Weihnachten ganz konservativ. “Ich gestehe: Ich bekomme da immer so einen kleinen rührseligen Tick. Für mich gehören strahlende Lichter, Christbaum, Weihnachtslieder und die leuchtenden Kinderaugen bei der Bescherung einfach dazu”, sagte der Familienvater der “Super Illu”. Auch beim Essen legt er Wert auf Tradition. “Bei uns gibt’s die Weihnachtsgans schon am Heiligen Abend, nicht wie in anderen Familien am Ersten Weihnachtstag. Das war schon bei meinen Eltern so.”

So viel zur Hoffnung für Tiere von Seiten der „Linken”. (Sahra Wagenknecht ist übrigens auch eine buchstäblich „Eingefleischte”.

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26. Dezember, 2008 | Kategorien:Status quo der TRB

Im Interesse realistischer Wahrnehmungen und rationaler Schlußfolgerungen poste ich in loser Folge einschlägige Meldungen. Helmut F. Kaplan

Gericht: Affenversuche in Bremen dürfen vorerst weitergehen

Bremen (dpa) - Die umstrittenen Affenversuche an der Universität Bremen dürfen vorerst fortgesetzt werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Bremen am Freitag (Az.5 V 3719/08). Das Institut für Hirnforschung kann die Experimente weiterführen, aber zunächst nur solange, bis die Bremer Regierung über einen Widerspruch der Universität entscheidet. Das SPD-geführte Gesundheitsressort hatte einen Antrag auf Fortsetzung der Versuche zuvor abgelehnt. Dagegen wehren sich die Forscher. Das Verwaltungsgericht erklärte auch, es sei notwendig, “den Sachverhalt weiter aufzuklären”.

19.12.2008

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25. Dezember, 2008 | Kategorien:Status quo der TRB

Double DuckIm Interesse realistischer Wahrnehmungen und rationaler Schlußfolgerungen poste ich in loser Folge einschlägige Meldungen. Helmut F. Kaplan

Quelle: Bernd-Wolfgang Meyer / tierrechts-news, 23. 12. 2008

Plausch mit einer Bäuerin aus dem Brandenburgischen:

“Ja, das mit dem Geflügel ist schon recht anstrengend. Die Schweine stechen wir ja so mit dem Messer ab. Nach ner Weile weiß man ja auch, wohin man stechen muß. Damit das ein Ende hat. Man muß halt üben.

Mit den Enten und den Gänsen ist das viel aufreibender. Man muß sie zwischen die Beine klemmen. Richtig fest. Denn die Viecher haben ja sehr viel Kraft. Da kriegt man blaue Flecken von. An den Schenkeln. Wenn man so hundert am Tag tot haben will.

Die kriegen dann eine Stricknadel in ein Auge geschoben. Da muß man rumrühren, damit man das Loch im Knochen am Ende findet. Dann schiebt man die Nadel richtig fest rein und rührt weiter. Damit das Gehirn kaputt geht. Das geht ja auch einigermassen. Man ist ja geübt.

Aber die Erpel sind da viel zäher. Die zappeln noch, wenn sie längst tot sein sollten. Auch mit kaputtem Hirn wollen die noch unbedingt losflattern. (lacht) Mit einem Auge. (lacht) Man könnte ihnen ja auch den Kopf abschneiden. Aber die Kunden bestellen immer alles. Die wollen den Vogel ganz haben. Mit Kopf. Läßt sich ja auch noch schön Schmalz draus brutzeln. Für nach den Feiertagen.”

“Ist das nicht eine fürchterliche Quälerei?”
“Schon. Ich hab dann immer eine Woche Muskelkater in den Oberschenkeln. Aber dann, jeden Tag machen wir das ja nicht.”
BWM

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20. Dezember, 2008 | Kategorien:Ingolf Bossenz

Yahoo NewsIn einem Buch zitiert zu werden, das den Namen Walter Ulbrichts im Titel führt*, gehörte zu den Überraschungen, die das ablaufende Jahr für mich bereithielt. Kritisiert wurden dort meine im ND getroffenen Feststellungen »Solidarität mit Tieren sollte endlich integrales Element sozialistischer Programmatik und Praxis werden« …

Presseartikel lesen

18. Dezember, 2008 | Kategorien:Status quo der TRB

Im Interesse realistischer Wahrnehmungen und rationaler Schlußfolgerungen poste ich in loser Folge einschlägige Meldungen. Helmut F. Kaplan

Schlechtes Gewissen beim Gänseessen? Eine Expertin weiß Rat!

Über das Gänseessen schreibt Barbara Morawec in den „Salzburger Nachrichten” vom 17. 12. 2008 (S. 23):

„Wer diese Tradition aufrechterhalten will, hat … ein schlechtes Gewissen, weil ein Ganslessen so kalorienreich ist. ( … ) Es gibt aber ein paar Tricks, mit denen man das wunderbare Essen kalorienmäßig reduzieren kann …”

Na also, wunderbar: Weihnachten ohne schlechtes Gewissen!

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17. Dezember, 2008 | Kategorien:Status quo der TRB

Im Interesse realistischer Wahrnehmungen und rationaler Schlußfolgerungen poste ich in loser Folge einschlägige Meldungen. Helmut F. Kaplan

Im Literaturmagazin „LeseZeichen“ (Bayerisches Fernsehen, 15.12.2008) wird André Meiers Buch „Die kleine Aussteigerfibel“ vorgestellt. Dazu erfahren wir unter anderem:

„Meier lebt auf einem Hof am Rande der Uckermark, mit Frau und Kind, einem Hund, vier Katzen, zwei Pferden und neun Hühnern. Pardon, acht Hühnern. Eines landete gestern im Kochtopf. Denn Meier hat Regel Nummer Zwei befolgt: Gib deinen Tieren keine Namen!

‘Also, ein altes uckermärkisches Sprichwort sagt: Mit Essen spricht man nicht‘, erklärt Meier. ‘Das heißt, wer seinen Tieren Namen gibt …, der wird schwerlich zur Axt greifen können, ohne Tränen zu vergießen.‘“

30 Jahre Tierrechtsbewegung haben hier keine Spuren hinterlassen.

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16. Dezember, 2008 | Kategorien:Status quo der TRB

Im Interesse realistischer Wahrnehmungen und rationaler Schlußfolgerungen poste ich in loser Folge einschlägige Meldungen. Helmut F. Kaplan

Wieder einmal Nachdenkliches und Interessantes für Tierfreunde in den „Salzburger Nachrichten“ (Lokalteil, S. 14 f., 16. 12. 2008):

Da gibt es zuerst einmal „Ansichten eines poetischen Anglers“ („Eigentlich seien sie fast zu schön, um gefangen zu werden. Aber eben nur fast …“).

Dann eine zugegebenermaßen etwas gewöhnungsbedürftige Frage-Antwort-Kombination: „Delikatesse oder Tierquälerei? Auch ‘frischer Hummer‘ kommt von Angst zerfressen in der Küche an.“

Ach ja, und dann noch (unter der Überschrift „Von der Kunst, regional zu denken“) ein Bild von Emanuel Weyringer vom „Schnecken-Winkler“ am Wallersee. Hier ißt übrigens „Tierrechtler“ Michael Aufhauser gerne Tiere!

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13. Dezember, 2008 | Kategorien:Dr. Helmut F. Kaplan
    Yahoo NewsÜber die Schwierigkeiten einer Befreiungsbewegung. Über 100 Tage saßen in Österreich zehn Tierrechtler in Untersuchungshaft. Sie waren Ende Mai bei einer Nacht-und-Nebel-Aktion von der Anti-Terror-Sondereinheit »Wega 23« unter fadenscheinigen Vorwände …

    Presseartikel lesen

6. Dezember, 2008 | Kategorien:Status quo der TRB

Im Interesse realistischer Wahrnehmungen und rationaler Schlußfolgerungen poste ich in loser Folge einschlägige Meldungen. Helmut F. Kaplan

Gestern gesehen, groß angekündigt vor einer Pizzeria:

„Babytintenfische vom Grill mit Salat 13,90“

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6. Dezember, 2008 | Kategorien:Status quo der TRB

Big Bull - portrait. Grote Stier - portretIm Interesse realistischer Wahrnehmungen und rationaler Schlußfolgerungen poste ich in loser Folge einschlägige Meldungen. Helmut F. Kaplan

Advent-Terror am Wallersee – Fortsetzung:

Der heutigen Ausgabe der „Salzburger Nachrichten“ (5. 12. 2008, Lokalteil, S. 6) ist zu entnehmen, daß der „hochgradig aggressive“ Stier am Weg zur Hinrichtung war. Daneben das Bild des Viehhändlers – Typ: grenzdebiler, grinsender Tiermörder.

Weitere Informationen in „Osterreich“ (5. 12. 2008, S. 16):

„Die Polizisten jagten dem tobenden Bullen drei Kugeln in den Kopf und mussten zu ihrem Schreck erkennen, dass die Neun-Millimeter-Pistolen zwar Männer stoppen, aber einem 800-Kilogramm-Tier nur wenig anhaben. ‘Nach den ersten Schüssen war der Stier dann hinter uns her‘, berichtet ein Polizist. Erst nach zehn (!) weiteren Treffern war das Tier tot. Es wird nun zu Fleisch und Wurst verarbeitet.“

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6. Dezember, 2008 | Kategorien:Dirk Schrader

regretful dogÜber den Zwiespalt zwischen Gefahrenabwehr und tiergerechter Haltung

von Dorothea Döring, Angela Mittmann, Barbara M-. Schneider, Michael H. Erhard

In vielen Städten und Gemeinden ist ein genereller „Leinenzwang“ für Hunde vorgeschrieben, um die Bevölkerung vor Gefahren oder Belästigungen durch Hunde zu schützen. Insbesondere in Parks und Grünanlagen ist das Freilaufen von Hunden häufig verboten. Andererseits fordern tierschutzrechtliche Bestimmungen eine „verhaltensgerechte“ Unterbringung und „ausreichend Auslauf“.
Ein gewisser juristischer Zwiespalt bezüglich der Bedürfnisse von Hunden sowie der gleichzeitigen Gefahrenabwehr zeigt sich auch in verschiedenen Urteilen, die zu dem Thema „Leinenzwang“ Stellung nehmen. So wird beispielsweise in einem jüngeren Urteil des Verwaltungsgerichtshofes in Baden-Württemberg bestätigt (AZ 1 S 2720/06), dass ein genereller Leinenzwang von Gemeinden auferlegt werden kann. In anderen Bundesländern hingegen urteilten die Oberverwaltungsgerichte, dass ein genereller Leinenzwang in einer Gemeinde unzulässig bzw. unverhältnismäßig ist ( z.B. Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, AZ 11 KN 38/04, Oberverwaltungsgericht Thüringen, AZ 3 N 699/05). Es stellt sich somit die Frage, welche Anforderungen an den Auslauf von Hunden aus der Sicht des Tierschutzes und der Ethologie zu stellen sind, unter gleichzeitiger Berücksichtigung der Sicherheit der Bevölkerung.

Tierschutzrechtliche Vorgaben
Das Tierschutzgesetz fordert in § 2, dass jedes Tier verhaltensgerecht untergebracht werden muss und dass die Möglichkeit zu artgemäßer Bewegung nicht so eingeschränkt werden darf, dass dem Tier Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden. Für den Hund werden diese allgemein formulierten Anforderungen in der Tierschutz-Hundeverordnung (2. Mai 2001) konkretisiert. Demnach steht jedem Hund „ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers oder einer Anbindehaltung sowie ausreichend Umgang mit der Person, die den Hund hält, betreut oder zu betreuen hat“ zu. „Auslauf und Sozialkontakte sind der Rasse, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Hundes anzupassen.“ Eine pauschale Festlegung von Mindestzeiten für den Auslauf wurde somit vermieden, um den individuell unterschiedlichen Haltungsansprüchen von Hunden Rechnung zu tragen. Eine Mindestangabe findet sich jedoch in der amtlichen Begründung der Bundesregierung zur Tierschutz-Hundeverordnung: „Der Auslauf sollte mindestens zweimal täglich im Freien gewährt werden und eine Zeitdauer von einer Stunde täglich nicht unterschreiten.“

Funktionen des Auslaufs
Bewegungsbedarf
Der Bewegungsbedarf eines Hundes ist u.a. von der Rasse, dem Alter, dem Gesundheitszustand, dem Trainingszustand und dem physiologischen Zustand (z.B. Trächtigkeit) abhängig.
Nach Feddersen-Petersen (1997) sollte einem Hund zwei bis vier Stunden Bewegung pro Tag zugestanden werden. Hallgren (1997) empfiehlt für einen ausgewachsenen Hund von Schäferhundgröße etwa drei Stunden Bewegung am Tag.
Voraussetzung für konkrete Empfehlungen von Auslaufzeiten ist selbstverständlich die Rücksichtnahme auf individuelle Leistungsgrenzen (z.B. Alter, Gesundheitszustand, Trainingszustand), so dass in jedem Fall auf Zeichen der Überforderung zu achten ist, insbesondere bei älteren Hunden und Welpen.
Ältere Hunde größerer Rassen entwickeln beispielsweise häufig Gelenkprobleme (z.B. Arthrose), was die Bewegungsfähigkeit und Belastbarkeit deutlich einschränkt. Doch auch Welpen und Junghunde sind körperlich nicht so belastbar, wie gesunde, adulte Tiere. Daher ist beim Auslauf darauf zu achten, dass der Welpe nicht überfordert wird. Welpen sollte nur so viel Bewegung abverlangt werden, wie sie durch das Spiel z.B. mit anderen Hunden haben. Lange Wanderungen oder das Laufen am Fahrrad sind für Welpen, Junghunde und für alte Hunde körperlich zu belastend und daher abzulehnen. Bei Spaziergängen ist auf Pausen zu achten, insbesondere bei Anzeichen von Ermüdung oder Überforderung. Andererseits ist es für die Verhaltensentwicklung eines Welpen essenziell, möglichst viele Umweltreize kennenzulernen und vielseitigen Kontakt mit anderen Hunden und Menschen zu haben. Dies ist mit kurzen Aufenthalten an möglichst vielen verschiedenen Orten zu gewährleisten.

Erkundungsmöglichkeiten
Der tägliche Spaziergang ist für Hunde aller Altersstufen wichtig, denn er bietet dem Tier die Möglichkeit, Umgebungsreize aufzunehmen und seine Umwelt zu erkunden. Insbesondere die Möglichkeit zur olfaktorischen Erkundung ist für den Hund beim Spaziergang von großer Bedeutung. Der alleinige Aufenthalt im Garten kann einen Spaziergang mit seinen vielfältigen Erkundungsmöglichkeiten und dem wechselnden Reizangebot nicht ersetzen (Overall, 1997). Dies belegt eine Studie von Kobelt et al. (2003) an über 200 Hunden, die in Australien ganztags im Garten gehalten wurden. Das Vorkommen von Verhaltensproblemen wie exzessives Bellen, übermäßiges Herumrennen, Kreis- oder Hin- und Herlaufen („pacing“) und Ausbrechen war signifikant abhängig von der Auslaufhäufigkeit. Je häufiger die Hunde Auslauf hatten, desto seltener kamen die Probleme vor. Ob der Auslauf an der Leine erfolgte oder nicht, hatte dabei keinen Effekt auf das Vorkommen der genannten Probleme.

Ausscheidungsverhalten
Hunde streben danach, Aufenthaltsorte und Ausscheidungsorte räumlich voneinander zu trennen (Militzer und Bergmann, 1994). Diese Tendenz ist die Voraussetzung für das Erlernen der Stubenreinheit. Der Hund sollte regelmäßig (möglichst vier bis fünf Mal täglich) im Freien die Gelegenheit erhalten, sich zu ösen. Die Ermöglichung eines Auslaufs im Freien dient damit auch dem normalen Ausscheidungsverhalten des Hundes, insbesondere, weil Bewegung den Kotabsatz fördert.

Sozialverhalten
Hunde kommunizieren miteinander im direkten Kontakt, aber auch durch das Hinterlassen und Prüfen von Duftmarken. Diese enthalten für sie wichtige Informationen über das andere Individuum, u.a. über dessen Zyklusstand. Der tägliche Auslauf bzw. Spaziergang bietet die Möglichkeit zu Begegnungen mit Artgenossen, aber auch zum Hinterlassen und Prüfen von Duftmarken. Als hochsoziale Tiere haben Hunde einen Bedarf an ausreichendem Sozialkontakt. Hierzu zählt nicht nur der Kontakt zum Menschen, sondern auch zum Artgenossen. Nur in der freien Begegnung mit anderen Hunden kann normales Sozialverhalten gelernt und geübt werden.
Der Spaziergang bietet außerdem Hund und Besitzer die Möglichkeit , durch die gemeinsame Unternehmung ihre Beziehung zueinander zu festigen, insbesondere durch das gemeinsame Erkunden und gemeinsames Spiel. Besonders bei Hunden in Zwinger- und Anbindehaltung erfüllt der Auslauf somit auch wichtige soziale Funktionen hinsichtlich der Mensch-Hund-Beziehung.

Auslauf an der Leine
Verhaltensprobleme durch Unterbeschäftigung
Wird ein Hund ausschließlich an der Leine geführt, wird er in seinen Bewegungs- und Erkundungsmöglichkeiten stark eingeschränkt. Er kann weder in seiner Laufgeschwindigkeit noch in der Auswahl der für ihn relevanten Reize seinen Motivationen folgen. (Feddersen-Petersen, 1997), denn der Mensch bestimmt das Tempo und gewährt dem Hund an der Leine häufig nicht ausreichend Möglichkeiten zum Suchen und Prüfen von Duftmarken. Dies ist insbesondere beim Führen an der kurzen Leine und auch beim Führen des Hundes am Fahrrad der Fall. Aus den genannten Gründen bietet das Ausführen an der Leine einem Hund nicht die gleiche Qualität der Auslastung und Reizaufnahme wie der freie Auslauf. Daher besteht bei Leinenzwang die Gefahr, dass die Hunde nicht ausreichend ausgelastet werden. Wird hier nicht gezielt gegengesteuert, können sich aufgrund der Unterbeschäftigung Verhaltensprobleme entwickeln. Eine Untersuchung von Hallgren (1997) zeigte, dass eine Unterstimulation von Hunden mit häufigerem Auftreten von Verhaltensproblemen verbunden ist.

Verhaltensprobleme durch Behinderung des Sozialverhaltens
Nicht nur Bewegungs- und Erkundungsverhalten werden durch ein ausschließliches Führen an der Leine eingeschränkt, sondern insbesondere auch das artgemäße, innerartliche Sozialverhalten. Denn Leinenzwang unterbindet die Möglichkeit zu freiem Kontakt (und Spiel) mit Artgenossen. Dieser ist jedoch für das Sozialverhalten des Hundes von größter Bedeutung. Jeder Hund muss von frühester Jugend Sozialverhalten lernen, wozu er Kontakte zu Artgenossen braucht (Feddersen-Petersen, 1997). Nach Feddersen-Petersen (1997) können sich durch ständiges Anleinen wegen Unterbindens der arttypischen Kommunikation mit anderen Hunden Verhaltensfehlentwicklungen ergeben.
Viele Hunde verhalten sich demnach an der Leine aggressiv oder ängstlich Artgenossen gegenüber. Eine Ursache dafür ist, dass Hunde bei unzureichenden Kontaktmöglichkeiten oder bei dauerhafter Isolation ihre Sozialkompetenz gegenüber Artgenossen verlieren. Eine weitere Ursache für aggressives Verhalten an der Leine ist das frustrationsbedingte aggressive Verhalten, da die Hunde ihre Artgenossen auf Entfernung sehen, jedoch keine Möglichkeit der Kontaktaufnahme haben. Auch angstagressives Verhalten kann an der Leine häufig beobachtet werden, da die Möglichkeit des Ausweichens, also die Flucht, dem Hund verwehrt wird. Wird ein angeleinter Hund von einem Artgenossen bedrängt, kann es daher zur Eskalation einer Situation kommen.

Gefahrenabwehr bei Problemhunden
Zu einer tiergerechten Haltung gehört die Möglichkeit zu freiem Auslauf ohne Leine und zu freiem Kontakt mit Artgenossen. Wenn ein Hund jedoch aufgrund seines Verhaltens Menschen, andere Hunde oder Tiere gefährdet (z.B. Aggressionsverhalten, Anspringen, Streunen, Wildern), hat die Gefahrenvermeidung oberste Priorität. Untersuchungen von Roll (1994, siehe auch Roll und Unselm, 1997) zeigten, dass der Großteil der Hunde, die andere Hunde verletzt haben, ohne Leine lief (86,4 Prozent) und bereits wiederholt gebissen hatte (87,5Prozent). Deshalb sollte ein Problemhund einer Verhaltenstherapie zugeführt und so gehalten werden, dass er niemanden gefährdet. Damit auch ein problematischer Hund die Möglichkeit zur Bewegung ohne Leine erhält, sollte er kontrollierten Freilauf unter Maulkorbschutz oder in einem hundesicher eingezäunten Gelände erhalten. Bei Hunden, bei denen die Gefahr des Weglaufens oder Wilderns besteht, sollte der Spaziergang an der langen Leine (Schleppleine) erfolgen, um dem Tier wenigstens ein Minimum an Freiheit an Freiheit zu gewähren. Der Freilauf ohne Leine sollte bei diesen Hunden ebenfalls auf einem eingezäunten Grundstück ermöglicht werden, wo auch der Rückruf geübt werden kann. Wünschenswert ist in jedem Fall das Durchführen eines Verhaltenstrainings, um das Problem zu bessern und dem Hund dadurch in Zukunft möglichst tiergerechte Haltungsbedingungen gewähren zu können.

Bewertung eines generellen Leinenzwangs
Nach Feddersen-Petersen (1979) ist ständiges Anleinen tierschutzrelevant, da dem Hund nicht nur die Möglichkeit genommen wird, seinem Bewegungsbedürfnis nachzukommen, sondern vielmehr die Möglichkeit der Aufnahme der für den Hund bedeutsamen Reizqualitäten verringert oder ganz verhindert wird und sich schließlich durch das Unterbinden arttypischer Kommunikation mit anderen Hunden Verhaltensfehlentwicklungen ergeben können. Aufgrund dieser Argumentation kommt Kluge (2002) in seinem Kommentar zum Tierschutzgesetz zu dem Schluss, dass durch Leinenzwang den Hunden Schäden im Sinne des § 1 Satz 2 des Tierschutzgesetzes zugefügt werden. Es erscheint Kluge als zweifelhaft, ob solche Schäden den Hunden zugefügt werden dürfen, die bisher nicht verhaltensauffällig geworden sind.
In der früheren Verordnung über das Halten von Hunden im Freien (1975) war für Hunde in Anbindehaltung und „Räumlichkeiten“ (nach § 6) 60 Minuten „freier Auslauf“ vorgeschrieben. Nach Lorz und Metzger (1999) ist das bloße Spazierenführen oder der Aufenthalt auf einem Balkon nicht als „freier Auslauf“ zu werten. Da davon auszugehen ist, dass mit dem Neuerlass der Tierschutz-Hundeverordnung (2001) keine Verschlechterung beabsichtigt war, kann man vermuten, dass mit der neuen Formulierung „ausreichend Auslauf“ auch nicht das angeleinte Spazierenführen gemeint ist. Dies deckt sich mit dem Kommentar zum Tierschutzgesetz von Hirt et al. (2007), der besagt: „Beim Auslauf muss der Hund im Freien laufen können; das Hinauslassen auf den Balkon oder einen Hinterhof genügt auf keinen Fall.“.
Somit sind sich die Kommentatoren des Tierschutzgesetzes einig, dass ein genereller Leinenzwang bzw. das ausschließliche Ausführen an der Leine nicht mit dem Tierschutzgesetz vereinbar ist. Auch die Autorinnen und Autoren dieses Beitrags sehen darin einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Eine Haltung, bei der ein Hund keine Möglichkeit des freien Auslaufs hat, ist aufgrund der Einschränkungen des artgemäßen Erkundungs-, Bewegungs- und Sozialverhaltens nicht „verhaltensgerecht“ im Sinne des § 2 Nr. 1. Die EU-Kommission stellte 1998 klar, dass Bedürfnisse von Tieren, wozu auch das Sozialverhalten sowie Bewegung gehören, befriedigt werden sollten, denn „Ist ein Tier nicht in der Lage ein Bedürfnis zu befriedigen, so wird sein Befinden früher oder später darunter leiden.“
In vielen Fällen ist außerdem eine Bewegungseinschränkung im Sinne von § 2 Nr. 2 denkbar. Zwar ist Leinenzwang nicht unbedingt mit mangelnder Bewegung gleichzusetzen, da Hunde an der Leine auch beim Joggen oder Radfahren bewegt werden können. Diese sportlichen Tätigkeiten sind jedoch nicht allen Teilen der Bevölkerung möglich. Hunde haltende Seniorenhaben beispielsweise Mühe, ihrem Hund die notwendige Bewegung zu verschaffen, wenn, wenn in allen Grünanlagen des Wohnumfeldes Leinenzwang herrscht. Die Qualität der Bewegung beim angeleinten Laufen neben dem Fahrrad entspricht außerdem nicht der, die ein frei laufender Hund während seines Erkundungs- Sozial- oder Spielverhaltens hat.

Anforderungen an Freilaufflächen
Wenn in Stadtgebieten ein genereller Leinenzwang vorgeschrieben ist, ist dies juristisch betrachtet zumindest fragwürdig. Es müssen aus Tierschutzgründen immer ausreichend viele und große Freilaufareale für Hunde zur Verfügung gestellt werden, da sonst eine verhaltensgerechte Unterbringung nach dem Tierschutzgesetz § 2 (s.o.) nicht möglich ist. Dies ist teilweise in landesrechtlichen Bestimmungen bereits vorgeschrieben, z.B. für Bayern im Landesstraf- und Verordnungsgesetz (Art. 18 Abs. 1 Satz 2): „Der räumliche und zeitliche Geltungsbereich der Verordnung ist auf die örtlichen Verhältnisse abzustimmen, wobei auch dem Bewegungsbedürfnis der Hunde ausreichend Rechnung zu tragen ist.“ Konkret bedeutet das: „In größeren zusammenhängenden Siedlungsbereichen gebietet der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, in ausreichendem Maße geeignete öffentliche Flächen vom Leinenzwang auszunehmen, um dem Bewegungsbedürfnis der Hunde Rechnung zu tragen“ (Staatsministerium des Innern, 1992).
Die Anzahl der Freilaufflächen sollte dabei unbedingt der Größe des Gemeindegebietes (gute Erreichbarkeit für alle Hundehalter) und der Anzahl dort gehaltener Hunde angepasst werden, so dass es nicht zur Überfüllung einzelner Flächen kommt. Geeignete Flächen für den Freilauf von Hunden sollten ferner groß genug sein, dass auch mehrere Hunde gleichzeitig auf ihm „herumtoben“ und die im sozialen Spiel wichtigen Lauf- und Verfolgungsspiele ausführen können. Sind die Flächen zu klein, kann es infolge einer zu großen Hundedichte zu Raufereien unter den Tieren kommen. Gleichzeitig sollte immer die Möglichkeit gegeben sein, dass sich Hunde bei Bedarf zurückziehen und von der Gruppe absondern können. Es sollte auch darauf geachtet werden, dass das Gelände abwechslungsreich für die Hunde ist, so dass dem Erkundungsverhalten ausreichend Rechnung getragen werden kann. Eine „kahle“ Wiese ohne Baum- und Strauchbestand bietet weder Schutz vor Sonne, noch ausreichend Sichtschutz, Rückzugs- und Erkundungsmöglichkeiten. Außerdem ist es sinnvoll, wenn das Freilaufareal vertikale Strukturen für das Harnmarkieren bietet (z.B. Pfähle, Baumstämme). Somit kommt nicht nur der Größe einer Fläche, sondern auch deren Strukturierung und Bewuchs eine wichtige Bedeutung zu. Diese Forderung wird auch von den Ergebnissen der Studie von Kobelt et al. (2007) gestützt, die zeigten, dass die Gesamtaktivität von Hunden, die ganztags im Garten gehalten wurden, höher war, wenn es im Garten Bewuchs gab. Die Hunde zeigten hier u.a. mehr Erkundungsverhalten.
Eine deutliche Beschilderung wäre darüber hinaus wünschenswert, so dass Hundehalter und auch Spaziergänger ohne Hunde erkennen können, dass an diesem Ort mit freilaufenden Hunden zu rechnen ist.

Maßnahmen zur Vermeidung von Verhaltensproblemen durch Leinenzwang
Neben Welpenspielgruppen, die für alle Hunde empfohlen werden, sollten insbesondere die von den Reglementierungen betroffenen Hundehalter mit ihren Tieren Hundeschulen besuchen, um den Hunden die notwendigen Kontaktmöglichkeiten zu bieten. Die Verabredung gemeinsamer Spaziergänge auf erlaubten Arealen ist ebenfalls zu empfehlen. Neben der körperlichen, ist insbesondere die mentale Auslastung des Hundes zu beachten, um Problemen der Unterstimulation vorzubeugen. Jede Form von Beschäftigung, die Hund und Halter Freude macht, wie abwechslungsreiche Spiele oder das Beibringen von Kunststücken, aber auch Aktivitäten wie z.B. Agility, Flyball, Rallye Obedience, Rettungshundausbildung sind zu empfehlen und können helfen, die Einschränkungen bei den Auslaufmöglichkeiten in den Stadtgebieten zumindest teilweise auszugleichen.

Zusammenfassung
Folgende Empfehlungen zum Auslauf von Hunden können gegeben werden:

1. Ein genereller Leinenzwang für Hunde ist aus ethologischer Sicht abzulehnen und somit tierschutzrelevant. Zu einer tiergerechten Haltung von Hunden gehört die Möglichkeit zu einem freien Auslauf ohne Leine und zu freiem Kontakt mit Artgenossen. Leinenzwang und Maulkorb behindern den artgemäßen Sozialkontakt, die olfaktorische Kommunikation und das Erkundungsverhalten. Insbesondere bei Welpen sind die Möglichkeiten zu freiem Kontakt ohne Maulkorb und Leine mit Artgenossen für eine gesunde Verhaltensentwicklung essentiell.
2. Wenn in Stadtgebieten ein „genereller“ Leinenzwang vorgeschrieben sein sollte, müssen aus Tierschutzgründen ausreichend viele, große und für alle Hundehalter gut erreichbare, strukturierte Freilaufareale für Hunde zur Verfügung gestellt werden.
3. Ein Hund sollte ausgelastet, nicht aber überfordert werden. Er muss täglich mindestens zweimal für insgesamt wenigstens eine Stunde Auslauf im Freien haben. Wünschenswert sind zwei bis vier Stunden unter Berücksichtigung individueller Eigenschaften wie Alter, Trainings- und Gesundheitszustand, Rasse usw.
4. Der gemeinsame Spaziergang festigt die Beziehung zum Tierhalter und bietet dem Hund Möglichkeiten zur mentalen Stimulation durch Erkunden, sowie zum sozialen Kontakt mit Artgenossen und anderen Menschen. Der Aufenthalt im Garten ersetzt daher keinen Spaziergang.

Anschrift für die Verfasser:
Dr. Dorothea Döring, Lehrstuhl für Tierschutz, Verhaltenskunde, Tierhygiene und Tierhaltung, Veterinärwissenschaftliches Department der Tierärztlichen Fakultät, Ludwig-Maximilians-Universität München, Schwere-Reiter-Str. 9, 80637 München, Tel.: (089) 15 92 78-0, Fax 157 82 77, doro.doering@tierhyg.vetmed.un…, www.vetmed.uni-muenchen.de/tie…

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Gruß

Dirk

Tierärztliches Institut für
angewandte Kleintiermedizin
Innovation und Kompetenz seit 1973
Das Tierhospital Hamburg
Gemeinschaft
für ambulante und klinische Therapien
Rahlstedter Straße 156
22143 Hamburg
Tel.: 040-677 21 44
www.das-tierhospital-hamburg.d…
e-mail: info@das-tierhospital-hamburg….

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TierklinikHH@aol.com (04.12.2008; 23:03 Uhr)

5. Dezember, 2008 | Kategorien:Status quo der TRB

Im Interesse realistischer Wahrnehmungen und rationaler Schlußfolgerungen poste ich in loser Folge einschlägige Meldungen. Helmut F. Kaplan

Aus der „Zeit” (48, 2008, S. 24):

„Mit 1800 Ausstellern und 100 000 Besuchern ist die Eurotier vegangenen Freitag zu Ende gegangen, die weltgrößte Messe für Tierhaltung und Tiermanagement. ( … )”

„Man stelle sich eine Sau vor, rosig und reif, die ein Funkgerät trägt. Sie rennt in einem Stall herum …. ( … ) Die Funksau steht mit Empfangseinheiten in ständigem Kontakt. Ein Zentralrechner erfasst ihre Positionsdaten und überwacht ihr Verhalten. Beispiel Brunst:
Früher musste sich der Landmann noch auf jede einzelne Sau setzen, um herauszufinden, ob sie rauschig war …. Trug sie ihn, war sie zur Befruchtung bereit …. Heute zählt der Rechner, wie oft sich die Sau am Eberstall herumdrückt. Bei über zwei Stunden pro Tag schickt er dem Tiermanager eine SMS aufs Handy.”

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4. Dezember, 2008 | Kategorien:Status quo der TRB

Kühe (und Bullen) 2a/3Im Interesse realistischer Wahrnehmungen und rationaler Schlußfolgerungen poste ich in loser Folge einschlägige Meldungen. Helmut F. Kaplan

Advent-Terror am Wallersee:
salzburg.orf.at/stories/326673…

Stier auf der Flucht erschossen

Ein 800 Kilo schwerer Stier, der sich bei Henndorf (Flachgau) am Donnerstag beim Verladen auf einen Viehtransporter losriss und flüchtete, wurde von einem Polizisten erschossen.

“Hochgradige Aggressivität” Weder der Bauer noch der Viehhändler konnten zuvor den laut Polizei aggressiven Bullen einfangen. Er sollte auf einem Bauernhof bei Henndorf am Wallersee gegen 10.30 Uhr von einem 51-jährigen Viehhändler aus Salzburg verladen werden.

Das Angusrind konnte sich losreißen und lief quer über ein Feld in Richtung Ortszentrum weg. Ein Einfangen des Stiers sei aufgrund der “hochgradigen Aggressivität” - wie es im Polizeibericht heißt - nicht möglich gewesen.

Da die Gefahr bestanden habe, dass der Stier in das Ortsgebiet oder auf die B1 laufen und dort Personen gefährden könnte, sei der 800 Kilo schwere Bulle mit Zustimmung des Bauern von den Polizeibeamten durch Schüsse erlegt worden.

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4. Dezember, 2008 | Kategorien:Status quo der TRB

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Aus den „Salzburger Nachrichten“ (Lokalteil) vom 26. 11. 2008 ( S. 18):

3,2 Millionen Schweine leben derzeit in Österreich! ( … ) Die meisten von ihnen sind Mastschweine, die nur fünf bis sechs Monate alt werden und nach dieser meist tristen und vor allem viel zu kurzen Lebenszeit als Schinken oder Braten auf den Tellern landen. ( … ) Im Vorjahr wurden 5,8 Mill. Schweine in Österreich geschlachtet.“

Überschrift: „Schon gewusst?“

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Buchtips

(Klicke auf das Buchcover)